Die Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) sind erfolglos. Laut Pressemitteilung Nr. 101/2021 hat der Erste Senat in mehreren Hauptsacheverfahren die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes auf die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bezogen haben.

In einem weiteren Beschluss teilt das Bundesverfassungsgericht gemäß Pressemitteilung Nr. 100/2021 mit, dass die im Rahmen der geltenden „Bundesnotbremse“ vollständigen bzw. teilweisen Schulschlileßungen nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage zulässig waren.

Quelle: Bundesverfassungsgericht