Immer am 8. März ist Weltfrauentag. Ein bedeutsamer Tag, der auf der ganzen Welt gefeiert wird, um auf Frauenrechte und Gleichberechtigung aufmerksam zu machen. Weltweit gibt es noch zu viele Frauen, die z.B. nicht wählen dürfen oder um ihre Unversehrtheit kämpfen. Wir von der DJG NRW halten diesen Tag für beachtenswert – auch in der Justiz in NRW. So haben wir bereits über die besondere Belastung der Frauen in der Zeit der Corona-Pandemie mit unserem Artikel „Ist Corona weiblich“ in den sozialen Netzwerken hingewiesen.

Das Land Berlin hat 2019 als erstes und bisher einziges Bundesland diesen Tag als gesetzlichen Feiertag eingeführt. Wir meinen, es würde der Landesregierung NRW gut zu Gesicht stehen, auch für Nordrhein-Westfalen den Weltfrauentag als Feiertag einzuführen.
Am 8. März eines jeden Jahres wird auf Frauenrechte und Gleichberechtigung aufmerksam gemacht. Bei uns ist es noch nicht gesetzlich vorgesehen, dass auch Frauen in Führungsebenen sitzen müssen. Natürlich kann auch ein Mann eine meist weibliche Belegschaft gut führen, aber die Sichtweise einer Frau auf Frauen ist dennoch eine andere. In der Justizverwaltung gibt es die Frauenquote noch nicht.
Als Frau wird man in der Justiz finanziell nicht schlechter gestellt als die männlichen Kollegen: Gleiche Arbeit- gleicher Lohn, dieses Ziel ist erreicht. Es bleiben dennoch genügend Themen, die uns als Frauen beschäftigen – deshalb zeigen wir uns heute solidarisch mit Frauen weltweit.

Petra Herrguth
Landesfrauenbeauftrage DJG NRW