Sonderinfo

Das Ministerium der Justiz hat mit Erlass vom 03.01.2022 die sechste Verordnung zur Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung bekannt gegeben. Wesentlicher Inhalt der Änderungsverordnung ist die Übertragung der per Bundesregelung für alle gesetzlich Versicherten – somit auch für die Tarifbeschäftigten im Land NRW – beschlossenen zusätzlichen Kinderbetreuungstagen für das Jahr 2022 auf alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamten des Landes.

Im Einzelnen verweisen wir auf die Begründung im Verordnungstext im Anhang zu unserer Sonderinfo Nr. 3/2022.