Liebe Kolleginnen und Kollegen,
einen großen Teil der staatlichen Aufgabenerfüllung wird von den Beamt:innen im Land erledigt. Die Einkommensrunde 2023 im Tarifbereich zwischen dbb und der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) für die dortigen Beschäftigten betrifft mittelbar auch die Besoldung und Versorgung der Beamt:innen und Pensionär:innen. Der bei den Tarifverhandlungen erzielte Kompromiss wird ein entscheidender Faktor für die Bemessung der amtsangemessenen Alimentation sein. Er ist somit von entscheidender Bedeutung, um in den Jahren 2023/2024 einen Ausgleich für die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten und ein Zeichen der Wertschätzung und Anerkennung durch das Land NRW als Dienstherrn zu erhalten.
Wir für Euch – dbb und DJG in NRW: Gemeinsam zum Erfolg!
Der allen Beamt:innen aus der Verfassung zustehende Anspruch auf Teilhabe an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung realisiert sich in NRW nicht von allein. Die Landesgesetzgeber müssen Landesbesoldungsanpassungsgesetze erlassen, um diesen Anspruch zu erfüllen. Dabei orientieren sie sich der Höhe nach im Wesentlichen an dem zwischen ihnen und den Gewerkschaften ausgehandelten Tarifkompromiss. Somit gilt es auch für alle Beamt:innen − einschließlich der Versorgungsempfänger:innen − den bestmöglichen Tarifabschluss und dessen zeit- und systemgerechte Übertragung zu erreichen.
Einheitliche Forderung
Der dbb hat am 11. Oktober 2023 eine Einkommensforderung für die Beamt:innen der Länder und Kommunen einschließlich der Versorgungsempfänger:innen sowie für die Tarifbeschäftigten der Länder beschlossen:
- Einkommenserhöhung um 10,5 Prozent,
mindestens 500,00 Euro/mtl. - Erhöhung der Anwärterbezüge um 200,00 Euro
- bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Die Tarifverhandlungen zum TV-L für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in NRW starten am 26. Oktober 2023 und werden am 2. und 3. November 2023 fortgesetzt. Dabei erwarten dbb und DJG NRW, das seitens der Tarifvereinigung der Länder bereits frühzeitig ein diskutables Angebot vorgelegt wird, über welches spätestens in der dritten Runde vom 7. bis 9. Dezember 2023 eine Einigung erzielt werden kann. Den dort gefundenen Kompromiss gilt es dann im Volumen zeit- und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen. Gelingen wird dies nur, wenn alle Beamt:innen und Versorgungempfänger:innen die Einkommensrunde von Beginn an bis zum Erlass der entsprechenden Gesetze aktiv unterstützen. Aber: Beamt:innen haben kein Streikrecht!
Über die Rechte und Pflichten der Beamten in Einkommensrunden informiert deshalb der dbb-Flyer „Beamte und Streik“.
Unterstützen Sie deshalb auch als Beamte die aktuelle Einkommensrunde! Und die DJG NRW, welche konsequente Interessenvertretung, Fortbildung und Rechtsschutz rund um die Arbeit bietet. In unseren Medien informieren wir über wichtige tarif- und beamtenpolitische Themen, über unsere Gewerkschaftsarbeit sowie aktuell über die laufende Einkommensrunde 2023 unter www.djg-nrw.de.
Klaus Plattes
Landesvorsitzender