Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

mit Erlass vom 01.04.2021 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitgeteilt, dass die in der Einlasskontrolle und im Vorführdienst der Gerichte und Staatsanwaltschaften eingesetzten Wachtmeister*innen in die Priorisierungsgruppe 2 einzuordnen sind. Sie haben demnach einen Anspruch auf eine Schutzimpfung mit hoher Priorität gegen das Coronavirus SARS-CoV2 nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 Corona-Virus-Impfverordnung.

Die Organisation der Impfungen soll in eigener Zuständigkeit vor Ort erfolgen, teilt das Ministerium der Justiz auf Nachfrage mit.

Wir sind sehr erfreut über diese Entwicklung. Unser Dank geht an Justizminister Peter Biesenbach, der sich mit großer Intensität für die Erhöhung der Priorisierung bei seinem Ministerkollegen Laumann eingesetzt hat, so DJG Landesvorsitzender Klaus Plattes.
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