Die DJG NRW unterstützt die Initiative des DBB NRW, die Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen vorübergehend anzuheben. Steigende Energie-, Benzin- und Dieselpreise stellen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine erhebliche Belastung bei Dienstreisen dar. Denn noch ist eine Vielzahl der Beschäftigen gehalten, für dienstliche Fahrten ihren privaten PKW zu nutzen. Seit Jahren hat der DBB NRW hinsichtlich der Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,30 € je gefahrenen Kilometer, eine spürbare Anhebung gefordert. Daher plädierte der DBB NRW immer wieder für eine Anpassung an die Preissteigerung, um eine spürbare Entlastung der Beschäftigten zu gewährleisten.

Zwar wurden seitens des Landes in § 5 Landesreisekostengesetz (LRKG) die meisten Erstattungsbeträge angehoben, nicht jedoch die „normale“ Wegstreckenentschädigung von 0,30 € je gefahrenen Kilometer.

Die Forderung des DBB NRW, die Wegstreckenentschädigung auf Grund eklatanter Preissteigerungen anzupassen und zu erhöhen, ist bisher nicht umgesetzt worden, obwohl die gegenwärtige Situation innerhalb Europas durch den kriegerischen Übergriff Russlands auf die Ukraine die Notwendigkeit verdeutlicht, gerade jetzt zu handeln.

Quelle: https://www.dbb-nrw.de