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Das Land Nordrhein-Westfalen wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert, die verfassungswidrig zu niedrige Alimentation von Beamtinnen und Beamten mit mehr als zwei Kindern anzupassen. Der Landtag NRW hat nun am 9. September 2021 ein entsprechendes Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien beschlossen, mit dem die Familienzuschläge ab dem dritten Kind deutlich
erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt rückwirkend ab Beginn des Jahres.
Die DJG NRW und der DBB NRW begrüßen diese spürbare Entlastung von Familien.
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