Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen sinkt nun zum 6. Mal in Folge in der Justiz und auch im Land NRW. Die Quote der Justiz sinkt dabei von 8,73 % im Jahr 2014 auf 7,03 % im Jahr 2020. Ein Rückgang um 1,7 %.

Die Gesamtübersicht der Landesverwaltung zeigt auch hier, dass die Quote seit vielen Jahren sinkt, zwar nicht so stark wie in der Justiz, aber immerhin von 6,70 % in 2014 auf nun 6,17 % in 2020. NRW liegt damit an 6. Stelle im bundesweiten Ländervergleich. Berlin ist mit einer Quote von 7,48 % an der Spitze. 5 Länder (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt) unterbieten bereits die gem. § 154 Abs. 1 SGB IX vorgegebene Maßgabe von 5 %.

Das bedeutet, dass Ausgleichsabgabe in Millionenhöhe zu zahlen ist.
Dies sollte eine Warnung sein auch für NRW. In NRW gibt es bereits seit 25 Jahren ein Programm zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Einzigartig in Deutschland werden in den Berufsförderungswerken in Düren und Oberhausen in Kooperation mit dem Ministerium des Innern des Landes NRW schwerbehinderte arbeitslose Menschen im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme als Verwaltungsfachangestellte für eine Beschäftigung in der gesamten Landesverwaltung NRW ausgebildet. Im letzten Jahr wurde die Anzahl der Ausbildungsplätze auf nunmehr 30 Auszubildende angehoben.
In den letzten beiden Jahren ist jeweils ein Absolvent dieser Klasse in das Personalreferat des Innenministers Herbert Reul gewechselt. Herr Minister Reul hat sich persönlich beim Berufsförderungswerk Düren über die Ausbildung durch Referenten des Ministerium des Innern und den Leistungen der Absolventen im Rahmen der Unterzeichnung der neuen Richtlinie zum SGB IX zur Teilhabe behinderter Menschen im nordrhein-westfälischen Landesdienst informiert.
Wir bitten eindringlich die Behördenleitungen in Dienststellen der Justiz ,Menschen aus den Landesqualifizierungsklassen ebenso wie Herr Reul eine Chance zu geben und in ihren Verwaltungen zu beschäftigen. Die Absolventen kommen mit Stelle (mindestens EG 5) und Budget für 5 Jahre und müssen erst dann in den Stellenplan überführt werden. Das bedeutet 5 Jahre eine zusätzliche Arbeitskraft.
Viele Absolventen der Landesqualifizierungsklassen haben sich bewährt und sind wertvolle Mitarbeiter in den Landesverwaltungen in NRW.
Dies ist eine der sehr erfolgreichen Maßnahmen zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zur Sicherung der Beschäftigungsquote.
Eine weitere Maßnahme ist die Überführung der Außenarbeitsplätze oder betriebsintegrierte Arbeitsplätze auf den ersten Arbeitsmarkt. Die Hauptschwerbehindertenvertretung und DJG haben sich dafür eingesetzt, dass ab dem Haushaltsjahr 2022 25 zusätzliche Haushaltsstellen im Justizhaushalt eingestellt werden um die bereits jetzt bei uns beschäftigten Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf einen regulären Arbeitsplatz zu überführen. Die Integrationsämter und Integrationsfachdienste sind mit Rat und Tat an unserer Seite. Keiner wird alleine gelassen, egal ob Verwaltung oder die Menschen mit Behinderung. Nur gemeinsam können wir das Projekt umsetzen.
Die DJG, mit seinem Fachbereich „Schwerbehinderte Menschen“, hat noch viele weitere Ideen um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu unterstützen und bietet allen, die an der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen mitarbeiten wollen, Gespräche an.

In den kommenden Ausgaben von akzente werden wir Sie darüber weiter informieren

Günter Uhlworm
Stellvertretender Landesvorsitzender
Bereich Schwerbehinderte Menschen