Ab heute gelten neue Regelungen hinsichtlich der Maskenpflicht in NRW. 
Weitere Maßnahmen des Lockdowns gelten weiter bis vorerst 14.02.21.

Erweiterte Maskenpflicht
Im Einzelhandel und im öffentl. Verkehrsmitteln sind medinzinische Masken verpflichtend
(z.B. OP-Masken oder Masken des Standards FFP2 oder KN95(N95)

Kontaktbeschränkungen
Private Treffen nur im Kreis des eigenen Hausstandes und mit max. einer weiteren Person ,die nicht im Haushalt lebt.

Weiterhin gilt …

Schulen, Kitas
Sollen grundsätzlich geschlossen bleiben;
Präsenzpflicht in Schulen ausgesetzt,
Ausnahmen für Abschlussklassen möglich

Einzelhandel
Bleibt geschlossen
Ausnahme: z.B. Lebensmittelgeschäfte,
Post ,Apotheken, Tierbedarf, Lieferdienste

Körperpflege
Zum Beispiel Friseure, Kosmetikstudios, weiter geschlossen

Gastronomie ,Bars und Clubs
Bleiben geschlossen, nur Lieferungen und
Speisen zum Mitnehmen

Entfernung vom Wohnort
In Kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über
200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner:
Aufenthalt nur 15 Kilometer um den Wohnort

Arbeitsplatz
Arbeitgeber müssen Homeoffice ermöglichen, wo es die
Tätigkeit zulässt.

Freizeit
Einrichtungen wie Theater und Kinos bleiben geschlossen,
Veranstaltungen weiter verboten, Amateursport weiter ausgesetzt.

Gottesdienste
Nur it 1,50 m-Mindestabstand, kein Gemeindegesang, medizinische Maske
verpflichtend,

Reisen
Testpflicht bei Einreise oder in 48 Std. davor; bei Risikogebieten zusätzlich
Quarantäne, die ab 5. Tag durch Test beendet werden kann

Quelle: Beschlüsse von Bund und Ländern;
Vorläufig gültig bis zum 14. Februar 2021