Wichtige Information:

Ab dem 01.01.2021 besteht nunmehr ein gesetzlicher Anspruch auf eine Versorgungsauskunft für alle Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamten des Landes NRW, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Zu diesem Zweck hat das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW ein Online-Antragsverfahren entwickelt. Anträge auf Erteilung einer Versorgungsauskunft sind zwingend über das Online-Antragsverfahren zu stellen.
Mehr Informationen in unserer Sonderinfo Nr. 4 oder unter:
https://www.versorgungsauskunft.nrw.de