Wichtige Information:

Die Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen erhalten im Jahr 2021 mehr pandemiebedingten Sonderurlaub zur Betreuung ihrer Kinder. Dies hat die Landesregierung kurzfrisitig beschlossen. Zuvor hatte die Bundesregierung für 2021 eine Erweiterung der Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte eingeführt – hier informieren wir in unserer Sonderinfo Nr. 03/2021 vom 19.01.21 (www.djgn-nrw.de).

Landesbeamt*innen können laut einer Mitteilung der Ministerien für Inneres und Familie pro Kind bis zu 20, insgesamt jedoch maximal 45 Sonderurlaubstage pro Jahr geltend machen. Für Alleinerziehende erhöht sich die Zahl auf bis zu 40 Sonderurlaubstage pro Kind und maximal 90 Sonderurlaubstage im Jahr. Diese Tage werden nun auch bewilligt, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen coronabedingt vorübergehend geschlossen werden müssen oder ihr Angebot nur eingeschränkt zur Verfügung stellen können.

Die Regelung werde über eine Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW umgesetzt. Diese gelte nur für das Jahr 2021 und trete rückwirkend zum 5. Januar in Kraft.

Damit kommt die Landesregierung NRW der Forderung des DBB NRW nach, der bereits Anfang Januar dies gefordert und damit einen Gleichklang zur Regelung der Bundesregelung eingefordert hatte.