BAG-UrteilStrukturelle Anpassung der Besoldung

Am 23. März 2022 hat der Landtag NRW drei Gesetzesvorhaben zugestimmt, mit denen das Ergebnis der Einkommensrunde 2021 auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in NRW übertragen werden soll. Dies beinhaltet die Besoldungsanpassung zum 1. Dezember 2022 und die Corona-Sonderzahlung, aber auch weitere Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Mehr zu den vorgesehenen strukturellen Anpassungen ist in unserer aktuellen Sonderinfo Nr. 9 zu erfahren.