Die Umsetzung der Digitalisierung stellt die Justiz NRW wie viele andere öffentliche Einrichtungen und Unternehmen vor immense Herausforderungen. Bis spätestens zum 1. Januar 2026 muss die Justiz NRW den elektronischen Rechtsverkehr für die Gerichte und Staatsanwaltschaften umgesetzt haben. Ab diesem Zeitpunkt wird die elektronische Kommunikation zwischen Justiz, Anwälten und anderen Institutionen verbindlich. Seit 10 Jahren befindet sich die Justiz sowohl mit justizeigenen Kräften wie auch externen Beratern im Aufbau und Betrieb einer zentralisierten IT-Landschaft mit justizeigenen Rechenzentrumsstandorten und der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs. In einem beachtlichen Zeitraum wurden bis auf wenige Ausnahmen alle Behörden zentralisiert und arbeiten weitestgehend mit der elektronischen Akte.
In der Theorie sollen Digitalisierung und Zentralisierung Prozesse beschleunigen und die Effizienz steigern. In einigen Fällen mag dieses zutreffen, jedoch kommt es immer wieder zu Performanceschwierigkeiten und auch Störungen wie zuletzt die Großstörung am 16.08.2024, bei der die zentralisierte Umgebung für einen Tag komplett zum Erliegen kam. Diese Umstände führen zu Frust und Ärger vieler Kolleg:innen in den Behörden. Zusätzlich sind auch beim IT-Personal die Belastungsgrenzen erreicht. So arbeiten die Administratoren im Rechenzentrum am Limit, die dezentralen Betreuungsbezirke können aufgrund von Personalmangel ihre Aufgaben nicht mehr ausreichend bewerkstelligen und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im BIT stehen sich dem ständigen Ärger der Anwender gegenüber. Auch bei den Serviceeinheiten und Entscheidern ist der Frust groß. Dies führt zu zusätzlichen Überstunden in allen Bereichen.
Die Mitarbeiter:innen geben in allen IT-Dezernaten ihr Bestes, doch die permanente Überbelastung hinterlässt mittlerweile ihre Spuren. Hinzu kommen angedachte Sparmaßnahmen, die die IT-Mitarbeiter und auch die Anwender, die letztendlich auf eine stabile und zuverlässige Infrastruktur angewiesen sind, betreffen. So ist beispielsweise beabsichtigt, die Beraterleistungen im zentralisierten Betrieb zu kürzen. Für zukünftige Aufgaben stehen dem ITD nicht ausreichend Stellen zur Verfügung, geschweige denn, dass diese aufgrund der zu niedrigen Gehaltsmöglichkeiten im Vergleich zu anderen Arbeitgebern besetzt werden können.
Der Weg der Digitalisierung kostet Geld und darf keinen Sparmaßnahmen unterliegen. Es muss sowohl in eine gute und qualitativ hochwertige Infrastruktur, einer ausreichenden Anzahl an attraktiven Personalstellen in der Informationstechnik und in die Qualifizierung unserer justizeigenen Fachkräfte investiert werden.
Wir fordern daher das Justizministerium NRW und das Finanzministerium NRW auf, ausreichend Finanzmittel für den digitalisierten Weg der Justiz bereitzustellen, Investitionen in ausfall- und zukunftssichere Hard- und Software zu tätigen und die Beraterleistungen in der Justiz nicht zu kürzen. Dieses ist notwendig, um erfolgreich den Weg der Digitalisierung fortzusetzen und die Zielsetzung bis zum 1. Januar 2026 zu erfüllen. Lösen Sie die Handbremse!
DJG NRW Landesvorstand
Heiko Gellert, Fachbereichsleiter Digitalisierung