Die jüngsten Änderungen im Bereich der Besoldungsgruppe A9 sowie der Wegfall der Frist ins erste Beförderungsamt stellen wichtige Erfolge der DJG NRW dar und verbessern sowohl die berufliche Perspektive als auch die Wertschätzung der Beamt:innen im Justizdienst NRWs deutlich.
Änderung der Funktionen in Besoldungsgruppe A9
Mit Wirkung ab 2025 wurden die Funktionen in der Besoldungsgruppe A9 der Landesbesoldungsordnung A, betreffend die Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt, umfassend überarbeitet. Dies war eine zentrale Forderung der DJG NRW und trägt dem gewandelten Anforderungsprofil in der Justiz Rechnung. Betroffene Dienstposten werden so anerkannt, wie es die Arbeitsrealität verlangt, und erhalten endlich die ihnen zustehende Wertschätzung im Besoldungssystem. Die Zulagen und die Beförderung reflektieren damit stärker die spezifischen Anforderungen der täglichen Praxis im Justizdienst. Neben einer Verbesserung der Einkommensperspektive bewirkt dies eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes, was besonders im Wettstreit um kompetente Fachkräfte entscheidend ist.
Die DJG NRW hat diesen Anerkennungsprozess maßgeblich begleitet und entscheidend für ihre Mitglieder vorangetrieben. Der Durchbruch bei der Anpassung der Funktionsstellen ist Ergebnis hartnäckiger Interessenvertretung seitens unserer Gewerkschaft, die auch auf zukünftige Funktionsaufwertungen drängt und die Reform laufend kritisch beobachtet.
Wegfall der Jahresfrist bis zum ersten Beförderungsamt
Ein weiterer wichtiger Erfolg: Nunmehr ist die Frist der einjährigen Wartezeit von der Ernennung auf Lebenszeit bis zum ersten Beförderungsamt aufgehoben. Das bedeutet, man kann jetzt die Urkunde zur Verbeamtung auf Lebenszeit mit der Beförderungsurkunde zeitgleich erhalten. Die Beförderung ins erste Beförderungsamt kann damit ein Jahr früher erfolgen als bisher. Diese Regelung galt vielfach als bürokratische Hürde, die gerade für engagierte Nachwuchskräfte unnötige Unsicherheiten und Planungsprobleme mit sich brachte. Dank des Engagements der DJG NRW ist diese Frist nun entfallen. Dies schafft für alle Kolleg:innen früher Klarheit und Planungssicherheit bezüglich ihrer beruflichen Perspektive und Lebensgestaltung – eine Verbesserung, von der insbesondere junge Beamt:innen profitieren.
Das Land signalisiert so eine wesentlich höhere Bindung an den Dienstherrn, was zu einer nachhaltigen Personalentwicklung beiträgt.
Erfolg der DJG NRW
Beide Erfolge sind das unmittelbare Ergebnis konsequenter Forderungen und des engagierten gewerkschaftlichen Einsatzes der DJG NRW, die sich seit Jahren für eine modernere, attraktivere und zukunftsfähige Ausgestaltung der Justizlaufbahn einsetzt. Diese Neuerungen dürften die Attraktivität der Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt deutlich steigern und dazu führen, dass mehr motivierte Fachkräfte für eine Karriere im Justizdienst gewonnen und gehalten werden können.
Übrigens: Der Zulagenkatalog ist im Intranet der Justiz einsehbar.
Die DJG NRW bleibt dran: Mit diesen Erfolgen ist die Arbeit nicht beendet – für weitere Funktionsbewertungen, faire Wochenarbeitszeiten und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Eingangsämter steht die Gewerkschaft weiterhin als starker Partner an der Seite der verbeamteten Kolleg:innen sowie der Tarifbeschäftigten.
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