Der ambulante Soziale Dienst (aSD) der Justiz ist unverzichtbar für Resozialisierung, Opferschutz und Kriminalprävention. Dennoch verschärfen sich die Belastungen für die Fachkräfte dramatisch: Mehr Fälle, steigende Komplexität und fehlende Rahmenbedingungen gefährden die Qualität der Sozialarbeit massiv.

Die DJG NRW fordert daher eine deutliche Verbesserung in Personal, Technik und Weiterbildung. Die Klient:innen des aSD leiden immer häufiger unter Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, Suchterkrankungen und psychischen Problemen – vor allem Doppeldiagnosen nehmen zu. Der Betreuungsschlüssel muss dringend verringert werden, damit individuelle Krisenintervention und nachhaltige Begleitung möglich bleiben. Ein weiterer Stellenabbau wäre fatal und würde zur reinen Verwaltung statt zu aktiver Sozialarbeit führen. Die technische Ausstattung hinkt hinterher: Viele Fachkräfte nutzen mangels Alternativen immer noch private Telefone für den Dienst – ein Risiko für Datenschutz und Sicherheit. Diensthandys, ausgestattet mit der SoPart-App, sowie die flächendeckende Versorgung mit moNA-Geräten sind längst überfällig. Zusätzlich sind eine Gefahrenzulage und verpflichtende Sicherheitsschulungen erforderlich, um Schutz und Wertschätzung zu gewährleisten.

Um der steigenden Aufgabenvielfalt zu begegnen, braucht es ein umfassendes Fortbildungsangebot. Die Kolleg:innen benötigen regelmäßige Weiterbildungen, Supervision sowie spezialisierte Schulungen – im Bereich Zeugenbetreuung besteht besonderer Handlungsbedarf. Nur so kann die Professionalität und psychische Widerstandsfähigkeit der Beschäftigten nachhaltig sichergestellt werden. Auch eine moderne Öffentlichkeitsarbeit ist wichtig: Einheitliche Internetauftritte und aktuelle Informationsmaterialien machen den Beitrag des aSD für die Gesellschaft sichtbar.

Die DJG NRW bekräftigt anlässlich eines Gesprächs mit dem Justizministerium am 3. September 2025: Der aSD braucht gezielte Investitionen, keine weiteren Kürzungen. Nur mit starken, gut ausgestatteten Sozialen Diensten kann die Justiz ihren gesellschaftlichen und gesetzlichen Auftrag bei Resozialisierung, Opferschutz und Kriminalprävention erfüllen. Ein handlungsfähiger aSD bleibt das Fundament einer sozialen und demokratischen Justiz. Das dem Justizministerium überreichte Statement kann hier online aufgerufen werden!

Lisa Marie Schmidt
Stv. Landesvorsitzende Soziale Dienste

Alexandra Baldermann
Fachbereichsleiterin Ambulanter Sozialer Dienst

SONDERINFORMATION 13-2025