Das Ministerium der Finanzen NRW sowie das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) haben die Dienststellen vor Kurzem informiert, dass die für das Haushaltsjahr 2022 eingereichten ca. 55.000 Widersprüche zur amtsangemessenen Alimentation negativ zu bescheiden sind und keine Nachzahlungen für das Jahr 2022 erfolgen. Begründung: Die amtsangemessene Alimentation sei für das Jahr 2022 verfassungskonform. Mehr dazu erläutert der DBB NRW in seinem Bericht: www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/landesregierung-fordert-beamte-heraus/
Den Gewerkschaften im DBB NRW – also auch der DJG NRW – wird mit dieser Entscheidung vor den Kopf gestoßen. Denn ein gewerkschaftlicher Rechtsschutz ist für individuelle Klagen allein aufgrund der Vielzahl an Widersprüchen für den DBB NRW (und die DJG NRW)nicht zu realisieren. Ein Musterklageverfahren anzustreben, ist aufgrund der Notwendigkeit der Prüfung jedes Einzelfalls auf Verfassungskonformität auch nicht möglich. Es wäre aus Sicht der DJG NRW konstruktiver gewesen, die Landesregierung hätte mit ihrer Entscheidungsfindung zumindest gewartet, bis die zum Teil noch offenen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten bzw. dem Bundesverfassungsgericht eine belastbare Rechtslage ergeben würden. Entsprechend kann die DJG NRW sich durch die unklare Rechts-lage nur der Position des DBB NRW anschließen und keinen Rechtsschutz gewähren. Wer dennoch mit Bezug auf die unklare rechtliche Ausgangslage eine Klage einreichen will, muss dieses nun mit eigenen finanziellen Mitteln bestreiten.
Haushaltsjahre 2023 und 2024
Wie die Landesregierung für die nun zu prüfenden zwei zurückliegenden Haushaltsjahre 2023 / 2024 entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Insbesondere durch das im Jahr 2024 neu hinzuzurechnende fiktive Partnereinkommen auf die Nettoalimentation könnte die Verfassungswidrigkeit festgestellt werden. Der DBB NRW hat diesbezüglich vor Kurzem ein Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Di Fabio vorgestellt, der das fiktive Partnereinkommen für verfassungswidrig hält.
Für 2024 konnten DJG NRW und DBB NRW zumindest bei der Landesregierung die Zusage erwirken, die eingereichten Widersprüche zunächst ruhend zu stellen und Musterverfahren zu ermöglichen. Wir werden weiter berichten.
Volker Fritz, Stv. Landesvorsitzender LBG 1.2
Karen Altmann, Stv. Landesvorsitzende Tarif