Aufgrund der durch Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 07.06.2017 ( u.a. 3 A 1058/15) und des Verwaltungsgerichts Köln vom 03.05.2017 (u.a. 3 K 4913/14) erneut aufgeworfenen Frage der amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Beamtinnen und Beamter (ab dem dritten Kind) in Nordrhein-Westfalen hat sich der Deutsche Beamtenbund Nordrhein-Westfalen entschieden, den betroffenen Beamtinnen und Beamten Musteranträge und –widersprüche zur Verfügung zu stellen…

DBB NRW stellt Musterantrag und –widerspruch zur Verfügung