Die Tarifverhandlungen zum TV‑L 2026 sind abgeschlossen: Die Tabellenentgelte steigen ab 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich. Weitere Erhöhungsschritte folgen ab 1. März 2027 (+2,0 Prozent) und ab 1. Januar 2028 (+1,0 Prozent). Die DJG NRW begrüßt den Tarifabschluss zum TV‑L 2026 als wichtiges Signal für die Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen. Das Ergebnis bleibt mit all seinen Ausschärfungen nicht hinter dem TVöD-Abschluss aus 2025 zurück und das ist ein gutes Signal, auch zum Thema Wertschätzung.

Ministerpräsident Hendrik Wüst beim Wort nehmen: Übertragung 1:1 – und zwar sofort

Für Nordrhein-Westfalen ist entscheidend, dass Ministerpräsident Hendrik Wüst bereits im Vorfeld eine klare Festlegung getroffen hat: „Ich freue mich, dass wir uns mit den Gewerkschaften zügig darauf verständigt haben, dieses Ergebnis 1:1 auf Beamtinnen und Beamten zu übertragen. An diese Aussage knüpft die DJG NRW ausdrücklich an und leitet daraus eine eindeutige Erwartung an die schwarz-grüne Landesregierung ab: Wenn das Ergebnis 1:1 übertragen wird, dann muss es zeit- und wirkungsgleich mit Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags erfolgen.

Forderung der DJG NRW
Besoldung ab April 2026 anpassen!

Die DJG NRW fordert die 1:1‑Übertragung des TV‑L‑Abschlusses auf Besoldung und Versorgung unmittelbar ab 1. April 2026. Konkret heißt das: Die Besoldung muss ab April 2026 entsprechend um 2,8 Prozent (sowie in den Folgejahren um weitere 2,0 Prozent ab März 2027 und 1,0 Prozent ab Januar 2028) angepasst werden. Diese Anpassung ist auch vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gebotenen amtsangemessenen Alimentation konsequent umzusetzen; sie muss grundsätzlich alle Laufbahngruppen erfassen.

Gerade mit Blick auf die Laufbahn 1.2. besteht aus Sicht der DJG NRW ein besonderer Handlungsdruck, weil hier jede Verzögerung bei der linearen Anpassung die ohnehin spürbaren Belastungen im unteren und mittleren Einkommensbereich verschärft. 

Die Landesregierung ist aufgefordert, dass von Ministerpräsident Hendrik Wüst zugesagte „1:1“ nicht nur inhaltlich, sondern auch ohne Zeitverzug umzusetzen und die erforderlichen besoldungsrechtlichen Schritte so zu terminieren, dass die Erhöhung ab April 2026 tatsächlich wirksam wird. 

Landesvorstand
DJG NRW

SONDERINFORMATION 05-2026