Roland Staude, 1. Vorsitzender des DBB NRW, sieht in dem Gesetzentwurf zur Übertragung des 2023er Tarifabschlusses im Beamtenbereich eine Mogelpackung. Zunächst beinhaltet der Gesetzentwurf die verabredete Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro sowie um weitere 5,5 % ab Februar 2025. Auch dynamisierte Zulagen und der Familienzuschlag werden erhöht – die Landesregierung NRW beabsichtigt, die Familienzuschläge nun bereits ab 1. November 2024 um 4,76 % zu erhöhen, nachdem der DBB NRW interveniert hatte. Jedoch verpackt die Landesregierung NRW mit dem Gesetzentwurf auch tiefgreifende Änderungen zur Bemessung der amtsangemessenen Alimentation. Man könnte von einer Besoldungsstrukturreform sprechen, die seitens des DBB NRW und der angeschlossenen Fachgewerkschaften wie der DJG NRW abgelehnt wird.
Fiktives Partnereinkommen
Durch Einführung eines fiktiven Partnereinkommens wird unterstellt, dass Lebens- oder Ehepartner:innen über ein eigenes monatliches Nettoeinkommen mindestens in Höhe der Grenze für geringfügig Beschäftigte verfügen, mit dem sie zum Haushaltseinkommen der Familie beitragen. Dieses Einkommen soll die Bemessungsgrenze des einzuhaltenden Abstandsgebots zwischen Grundsicherung und Nettoalimentation (115-Prozent-Grenze) erhöhen, indem es der Nettobesoldung zugerechnet wird. Damit wird aus Sicht von DBB NRW / DJG NRW das Abstandsgebot ausgehebelt, weil die Einkünfte von Partner:innen nicht im Kontext zur Besoldung stehen. Es ist auch verfassungsrechtlich problematisch, weil auch den Leistungsempfängern der Grundsicherung kein fiktives Einkommen zugerechnet wird.
Verfassungsgemäße Besoldung nur auf Antrag?
Um den Anspruch auf die amtsangemessene Besoldung durchsetzen zu können, sollen die verbeamteten Kräfte zukünftig im Einzelfall einen Antrag stellen. Einerseits geht also das Land NRW also selbst davon aus, dass die Besoldung in bestimmten Konstellationen verfassungsgemäß zu niedrig ist, andererseits soll die verfassungsmäßig gerechte Bezahlung nur auf Antrag erfolgen? DBB NRW/DJG NRW stimmen – so DBB-Vorstizender Roland Staude – diesem Besoldungsminimalismus nicht zu!
Fazit: Die neuen im Gesetzentwurf zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge vorgesehenen Regelungen stellen für die betroffenen Kolleg:innen nicht zu tolerierende Verschlechterungen da. Die Haushaltspolitik der Landesregierung unternimmt den Versuch, die Besoldungspolitik zu bestimmen. Vor dem Hintergrund der in jüngster Zeit geführten Debatten zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes, zur Wertschätzung aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst und somit in der Jusitz NRW ist der vorgelegte Gesetzentwurf wenig tauglich. Neben dem Besoldungsminimalismus wird zudem nach Aussage von Roland Staude ein Bürokratiemonster geschaffen – die seitens der Kolleg:innen gestellten Anträge müssen schließlich auch bearbeitet werden.
DJG NRW Landesvorstand
Volker Fritz, Stv. Landesvorsitzender
Klaus Plattes, Landesvorsitzender
Quelle: NRW-Magazin des DBB NRW, Nr. 7/8, 2024, 67. Jahrgang