Das Bundesverfassungsgericht hat die eingelegte Verfassungsbeschwerde der Tarifunion der Länder (TdL) und dem Land Berlin im Zuge des BAG-Urteils (Eingruppierung Geschäftsstellen) als unzulässig zurückgewiesen, da weder die TdL noch das Land Berlin beschwerdefähig waren. Die vorherigen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts in dieser Sache sind daher rechtskräftig und umzusetzen.

Die DJG NRW rät daher erneut die Ansprüche zu sichern und den Antrag zur Umsetzung des BAG-Urteils zu stellen. Zur Übersendung des Musterantrages schreiben Sie eine Mail an rechtsschutz@djg-nrw.de 

 

Ansprüche dringend sichern – jetzt! Eingruppierung der Geschäftsstellenverwalter im Zuge des BAG-Urteils