Der dbb fordert beim Thema Tätowierungen bundesweit gleiche beamtenrechtliche Standards und deren regelmäßige Überprüfung mit Blick auf die gesellschaftliche Akzeptanz.

„Für den Zugang zum Beamtenverhältnis gibt es aufgrund des Lebenszeitprinzips und der eigenständigen Rechtsstellung besonders hohe Anforderungen für die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. So dürfen – neben weiteren Voraussetzungen – nur jene in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden, die auch charakterlich uneingeschränkt geeignet sind. Das äußere Erscheinungsbild ist dabei ein Teilaspekt, der Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung zulassen kann. Auch von Tätowierungen können durch die besondere Symbolhaftigkeit gegebenenfalls Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung oder eben Nichteignung gezogen werden. Zudem dürfen generell keine Zweifel an der unvoreingenommenen Amtsführung hervorgerufen werden“, erläuterte dbb Vize und Beamtenvorstand Friedhelm Schäfer am 20. April 2023 anlässlich des Diskussionsformats „dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST“ in Berlin zum Thema „Tätowiert… War’s das mit der Verbeamtung?“.

Quelle und weitere Informationen: dbb Forum ÖFFENTLICHER DIENST Nr. 43/2023