Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, 

im Zuge der geführten Musterverfahren hatte die Deutsche Justiz-Gewerkschaft beim Bundesarbeitsgericht am 26.04.2023 Erfolg und gewann das Verfahren 4 AZR 36/22.

Die Erst- und zweitinstanzlichen Urteile aus den Jahren 2019 und 2020 gingen leider verloren. Unserem Kläger muss nunmehr rückwirkend ab dem 01.03.2020 eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 9a Stufe 6 TV-L gezahlt werden. Das BAG bestätigte seine Rechtsauffassung aus dem Jahre 2018.

Alle unsere Musterkläger:innen wurden von uns regelmäßig betreut und als DJG standen wir immer mit Rat und Tat zur Seite, so Karen Altmann, stellvertretende Landesvorsitzende und Vorsitzende des Bezirkspersonalrats beim OLG Düsseldorf. 

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Mit einer starken Gewerkschaft an seiner Seite kann viel erreicht werden. Wir gehen davon aus, dass die noch offenen Verfahren vonseiten des Arbeitgebers als erledigt angesehen werden und die Höhergruppierung zeitnah bei den „Musterklägern“ umsetzt wird. Das Justizministerium NRW hat auf der Intranetseite die Übertragung in die EG 9a auf alle Service/Geschäftsstellenkräfte öffentlich gemacht. Der Erlass liegt vor und weist deutliche Erklärungen auf:

Alle Eingruppierungen der Kolleginnen und Kollegen auf Service/Geschäftsstellen müssen überprüft werden. Darunter fällt auch die Überprüfung der Kolleginnen und Kollegen, die bereits nach EG 9a eingruppiert sind. Jetzt sind die jeweiligen Verwaltungen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften am Zug. Die Höhergruppierungen und Stufenlaufzeiten müssen einzeln überprüft und neu berechnet werden.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das wird Zeit kosten und wird nicht von heute auf morgen möglich sein. 

Die DJG NRW fordert auch für alle andere Tarifbeschäftigten mindestens eine Eingruppierung nach EG 8 und wird weiter dafür kämpfen. 

Im Herbst stehen die Tarifverhandlungen für die Länder an. Wir fordern schon jetzt alle Mitglieder auf, sich aktiv an möglichen Aktionen der DJG zu beteiligen.

Neuss, 03.05.23
Karen Altmann
Stv. Landesvorsitzende

DJG_Sonderinfo_2023_04_BAG-Urteile