Im Mai 2024 wurde in einer Sitzung der DJG-Bundesleitung der Sachstand zur Einführung der elektronischen Akte erörtert. Der Transformationsprozess der Justiz zu der flächendeckenden Einführung digitaler Akten hat begonnen. Der Weg dorthin ist vorgezeichnet. Spätestens im Jahr 2026 müssen Gerichtsakten in Deutschland digital geführt werden. Die föderale Vielfalt beschert den Mitarbeitenden eine Vielzahl an Systemen der elektronischen Akte, der Schriftguterstellung und des elektronischen Rechtsverkehrs. Die Justiz steht vor der grundsätzlichen Frage, wie die zunehmende Digitalisierung erfolgreich implementiert und Hindernisse überwunden werden können. Denn eine Voraussetzung einer zunehmenden Digitalisierung im Rahmen eines Change Managements ist die Generierung von Mehrwert durch die Umstellung – zum Beispiel durch Effizienzsteigerung und Arbeitserleichterung. Die Einführung der elektronischen Akte ist mit der Veränderung althergebrachter und bewährter Arbeitsabläufe sowie dem Wandel von über Jahrzehnten gewachsenen Strukturen verbunden. Nicht überraschend ist somit die Erkenntnis, dass mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitsabläufe nicht nur Chancen, sondern auch Befürchtungen und Vorbehalte verbunden sind.
In der Sitzung der Bundesleitung der DJG wurde entschieden, eine Abfrage unter den Mitarbeitenden der Gerichte, Staatsanwaltschaften und weiteren juristischen Einrichtungen zur Zufriedenheit der bisherigen Einführungen durchzuführen. Das Ergebnis soll als Grundlage für weiterführende Gespräche mit der Politik, den Landesverwaltungen und den Dienststellenleitungen genutzt werden. Die Umfrage zeigt bereits interessante Teilergebnisse und ist weiterhin erreichbar unter dem Link
Bitte nehmt noch bis zum 31.08.2024 teil und leitet den Link auch an Kolleg:innen weiter – es dauert nur wenige Sekunden und es muss kein Name angegeben werden. Die Umfrage ist vollständig anonym. Alternativ zum Link kann auch der abgebildete QR-Code genutzt werden, um zu der Umfrage zu gelangen.
Landesvorstand
DJG NRW