Nachdem uns vereinzelt Nachfragen zur Geltendmachung von Zinsansprüchen und dem Verrechnen der Jahressonderzahlung nach erfolgter Umgruppierung in die Entgeltgruppe 9 a TV-L erreichten, haben wir uns in Absprache mit dem DBB Dienstleistungszentrum West dazu entschlossen, ein Musterklageverfahren zur Geltendmachung der Ansprüche durchzuführen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir nur ein Musterverfahren durchführen können.

Um Ihre Ansprüche zu sichern, hat uns das Dienstleistungszentrum ein sogenanntes Geltendmachungsschreiben zur Verfügung gestellt. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche rechtzeitig zu sichern.

Das Schreiben finden Sie hier im Internetauftritt der DJG NRW unter: https://www.djg-nrw.de/service/formulare-antraege/

Rein vorsorglich weisen wir daraufhin, dass dieses Geltungsmachungsschreiben nur noch Beschäftigte einreichen können, die im Zeitraum 2018-2022 einen entsprechenden Antrag auf Umgruppierung in die EG 9 a TV-L gestellt haben. Für allen anderen ist dies leider nicht mehr möglich.

Über den weiteren Verlauf des Musterklageverfahrens werden wir zu gegebener Zeit berichten.

Neuss, 01.03.24
Karen Altmann
Stv. Landesvorsitzende
Bereich Tarif 

DJG_24_Sonderinfo_05_Musterklage_Zinsen_TVL