Lange Zeit gefordert – endlich Realität: Das Justizministerium NRW hat der Ausstattung des ambulanten Sozialen Dienstes (aSD) mit iPhones und der Einführung der SoPart-App zugestimmt. Damit wird eine für den aSD zentrale Forderung der Deutschen Justiz-Gewerkschaft NRW umgesetzt – eine Forderung, die wir seit Jahren vertreten und für die wir unermüdlich eingetreten sind! Ent-sprechend haben wir stets die grundlegende Arbeit der Arbeitsgruppe „Alternative und zukunftsweisende Möglichkeiten von Kom-munikation“, Unterarbeitsgruppe „Hardware“ in dieser Frage begrüßt. Die Entscheidung des Ministeriums ist ein Meilenstein im Ringen um zeitgemäße Arbeitsbedingungen für Euch – die Fachkräfte, die täglich unter schwierigsten Bedingungen Verantwortung für Menschen, Sicherheit und Wiedereingliederung tragen. Ihr wart lange genug auf veraltete Technik und unpraktikable Zwischenlösungen angewiesen.
Was beschlossen wurde
Mit Bezug auf den Bericht des Präsidenten des OLG Köln aus Mai 2025 hat das Justizmini-sterium der Maßnahme der Unterarbeitsgrup-pe „Hardware“ der Arbeitsgruppe „Alternative und zukunftsweisende Möglichkeiten von Kommunikation“ zugestimmt, die vorsieht:
- Eine flächendeckende Ausstattung sämtlicher Fachkräfte des aSD der Justiz mit Smartphones,
- die verbindliche Einführung von iPhones, um die hohen IT-Sicherheitsanforderungen, die dienstliche E-Mail-Kommunikation und den Zugriff auf digitale Fachverfahren zu gewährleisten,
- als nächste Stufe die Einführung der SoPart-App zur einheitlichen digitalen Fallarbeit, Begleitung und Dokumentation.
- Damit steht fest: Die mobile, sichere und praxisnahe Arbeitsweise, für die die DJG NRW immer wieder die Stimme erhoben hat, wird endlich Wirklichkeit.
Warum das ein Erfolg für die DJG NRW ist
Wir haben nicht locker gelassen. Immer wieder haben wir klar benannt, dass die Kolleg:innen des aSD mit alten Laptops aus vergangenen Jahren und ohne sichere mobile Zugänge schlicht nicht zukunftsfähig arbeiten können. Unser Statement vom 03. September 2025 hat die Forderung nach moderner Technik unmissverständlich formuliert.
Diese Entscheidung ist nicht vom Himmel gefallen. Sie ist das Ergebnis der Arbeitsgruppe „Alternative und zukunftsweisen-de Möglichkeiten von Kommunikation“, Unterarbeitsgruppe
„Hardware“ , gewerkschaftlicher Arbeit und Eures Rückhalts im Berufsalltag.
Wie es jetzt weitergeht
In den Dienststellen muss jetzt umgehend der konkrete Bedarf an Smartphones ermittelt werden. Die Bestellung erfolgt über das Bestellsystem der Zentralen IT-Beschaffungsstelle der Justiz NRW. Die namentliche Benutzerliste ist bis spätestens 30.11.25 an den IT-Dienstleister der Justiz (ITD) zu melden. Der ITD wird die iPhones konfigurieren und anschließend unmittelbar an Euch verteilen. Parallel werden die organisatorischen und informationstechnischen Rahmenbedingungen für die SoPart-App final abgestimmt, damit das Fachverfahren nach der Geräteausstattung direkt an den Start gehen kann. Wir hoffen sehr, dass auch an die Kompatibilität zu den moNa-Geräten gedacht wird. Es zeigt sich erneut: Gewerkschaftlicher Druck wirkt. Ihr habt den Wandel verdient. Jetzt gilt es, dranzubleiben – als starke Gemeinschaft für gerechte Arbeitsbedingungen und echte digitale Teilhabe in der Arbeit des ambulanten Sozialen Dienstes.
Gemeinsam stark. Gemeinsam digital. Gemeinsam DJG NRW.
Lisa Marie Schmidt
Stv. Landesvorsitzende Soziale Dienste
und
Alexandra Baldermann
DJG NRW Fachbereichsleiterin
