
Wann wird gewählt?
22. Mai 2025. Die Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) in NRW läuft zwei Jahre. Sie beginnt am 1. Juli 2025 und endet am 30. Juni 2027. Danach muss neu gewählt werden. (§§ 23 und 108 LPVG NW).
Wo wird gewählt? In allen Dienststellen der Gerichte, Staatsanwaltschaften und weiteren Einrichtungen der Justiz NRW, in denen mindestens fünf wahlberechtigte Jugendliche und/oder Auszubildende beschäftigt sind. In der Dienststelle muss es einen Personalrat geben, der den Wahlvorstand bestellt – ohne Personalrat ist eine JAV nicht handlungsfähig.
Auch eine Briefwahl ist möglich.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind zum einen alle Jugendlichen, d.h. alle Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – also 17 oder jünger sind. Außerdem alle Auszubildenden, Praktikanten und Beamtenanwärter:innen ohne Altersbegrenzung. Dual Studierende sind dann wahlberechtigt, wenn sie neben dem Studium ein Ausbildungsverhältnis mit der Dienststelle haben.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden können alle jugendlichen Wahlberechtigten, alle für den Personalrat wahlberechtigten Beschäftigten, die am Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle Auszubildenden, Beamtenanwärter:innen und Praktikanten. Wahlberechtigt sind auch diejenigen Auszubildenden, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden.
Personenwahl oder Listenwahl?
Ob die Wahl als Personenwahl (Mehrheitswahl) oder Listenwahl (Verhältniswahl) durchgeführt wird, hängt wie bei den Personalratswahlen davon ab, ob nur ein oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden. Gibt es nur einen Wahlvorschlag, werden einzelne Personen gewählt. Gibt es mehrere Wahlvorschläge, müssen Listen gewählt werden. Ist nur ein Mitglied für die Jugend- und Auszubildendenvertretung zu wählen, findet immer Personenwahl statt.
Für die Hauptjugend- und Auszubildendenvertretungswahl 2025 gibt es beim Ministerium der Justiz und in den OLG-Bezirken Hamm sowie Köln eine Listenwahl. Die Listen-Nr. der DJG steht leider noch nicht fest. Ihr habt bei der Listenwahl eine Stimme.
Im Gegensatz dazu wird im OLG-Bezirk Düsseldorf eine Personenwahl durchgeführt – Ihr habt so viele Stimmen wie Kandidat:innen zur Wahl stehen.
Wer sind die Kandidat:innen der DJG NRW?
Wer für die die H-JAV und die jeweilige B-JAV kandidiert, kann in unserem Wahlflyer nachgelesen werden.

