Ungeachtet der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bezüglich amtsangemessener Alimentation, den Ergebnissen aus den Tarifverhandlungen 2023  oder Fragen der Besoldung bzw. der Eingruppierung – ständig entsteht in den Belegschaften der Eindruck, dass vor dem Hintergrund von Sparzwängen nicht die notwendige Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten entgegengebracht wird. Eine Gefährdung der dritten Gewalt in unserer Demokratie wird von der amtierenden schwarz-grünen Landesregierung unter Leitung von NRW-Justizminster Dr. Limbach mißbilligend in Kauf genommen!

Ein Paradebeispiel für Missachtung von Wertschätzung gepaart mit schlechten Ausgangsbedingungen für junge Menschen stellt die Entscheidung der Landesregierung dar, mit der eine qualifizierte Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst verhindert wurde. Die Begründung der Option eines „niederschwelligen“ Zugangs zu diesem Berufsbild war eine Ohrfeige für alle im Dienst befindlichen Wachtmeister:innen, deren wichtiger und essenzieller Beitrag zum Funktionieren einer jeden Dienststelle damit diskreditiert wurde. Zudem ist das eine Herabsetzung vieler Kolleg:innen, die im Justizwachtmeisterdienst tätig sind, aber z. B. aus der Beruftstätigkeit davor eine handwerkliche Ausbildung absolviert haben. Sie sollen jetzt mit „Ungelernten“ auf eine Stufe gestellt werden? 

Ist das Ihr Ernst, Dr. Limbach?

Dieser Aspekt überträgt sich selbstredend auch auf den zuvor angesprochenen Bereich der Personalgewinnung. Ganz zu schweigen also davon, dass sich nur wenige junge Menschen für ein Berufsbild entscheiden, welches nicht auf solide Ausbildungsinhalte setzt, die in diesem Fall sogar vorhanden und ausbaufähig wären. 

Die DJG NRW wird in der verbleibenden Amtszeit der Landesregierung nun auf das Thema Entgelt und Gruppierung  setzen und mittelfristig nach einer neu gebildeten Regierungsspitze das Thema Ausbildung wieder aufgreifen. Unterbezahlung (Stichwort EG 4) oder unzureichende Optionen der Besoldung (von A 5 nach A 6) müssen auf schnellstem Wege der Vergangenheit angehören und sind für die Kolleg:innen nicht tragbar.

Marko David
Stv. Landesvorsitzender
DJG NRW

Sonderinfo Nr. 19/2024