Wir haben gute Nachrichten. Sie zeigen, wie stark gewerkschaftliche Geschlossenheit wirkt. Nach den neuesten Informationen des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) werden nun die Zinsen an alle Tarifbeschäftigten ausgezahlt. Die Grundlage dafür sind die Urteile des Bundesarbeitsgerichts aus den Jahren 2018 und 2020. Diese Verfahren hat die Deutsche Justiz-Gewerkschaft von Anfang an begleitet und unterstützt. Unser Antrag beinhaltete ausdrücklich auch die Auszahlung der entsprechenden Zinsen.

Genau diese Anträge werden jetzt bearbeitet. Das BAG hatte mit seinem Urteil vom 19.02.2026 entschieden, dass nachgezahlte Bezüge bei rückwirkender Höhergruppierung zu verzinsen sind. (Vgl. auch Sonderinfo Nr. 10-2026) Das Land NRW überträgt dies nun – ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen – auf jene Tarifbeschäftigten, die seinerzeit einen Antrag gestellt und eine Nachzahlung erhalten haben. Wer seinerzeit in der Frist keinen Antrag gestellt hat, geht in diesem Fall leer aus.

Die Musterklägerin, die von der DJG unterstützt wurde, bekommt die Zinszahlung bereits mit der Lohnabrechnung im Juli 2026. Was als einzelnes Musterverfahren begann, kommt nun allen zugute, die den Schritt gewagt und rechtzeitig einen Antrag gestellt haben.

Hier zeigt sich: Mitgliedschaft lohnt sich.

Kein Beschäftigter schafft solche Verfahren allein. Es braucht eine starke Gewerkschaft, die den Mut hat, den Rechtsweg zu gehen, die Kosten trägt, die juristische Unterstützung gibt und über Jahre am Ball bleibt. Die DJG hat das gemacht – und der Erfolg bestätigt uns. Wer Mitglied ist, steht nicht allein. Er hat eine Gemeinschaft im Rücken, die für seine Rechte kämpft und sie durchsetzt. Dieser Erfolg ist kein Zufall. Er ist das Ergebnis von Solidarität, Ausdauer und gemeinsamem Handeln.

Sind Sie noch kein Mitglied? Dann treten Sie jetzt ein. Sichern Sie sich den Rückhalt einer Gemeinschaft, die für Sie kämpft – heute, morgen und bei zukünftigen Verfahren. Denn eines ist sicher: Nur gemeinsam sind wir stark genug, um unsere Rechte durchzusetzen. Darüber hinaus profitieren Mitglieder nicht nur von aktuellen Informationen oder vorbereiteten Musteranträgen bzw. Musterklagen: So sind über die Diensthaftpflichtversicherung der DJG NRW deren Mitglieder abgesichert, wenn es zu Schadensfällen bei Dienst-Laptop oder Dienst-Handy kommt oder die Schlüsselkarte nicht mehr auffindbar ist. Alle Vorteile sind im Internet der DJG NRW nachzulesen.

Karen Altmann
Stv. Landesvorsitzende DJG NRW Bereich Tarif

SONDERINFORMATION 11-2026