Der Landtag NRW hat am 09.10.2024 dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und Bündnis90/Grünen zugestimmt, dienstrechtliche Vorschriften mit Bezug auf das Fahrrad- bzw. sogenannte Jobrad-Leasing anzuapassen (Drucksache 18/10970). Die Zustimmung erging mehrheitlich mit den Stimmen der CDU, B90/Grüne und der SPD.
Mit dieser Entscheidung ist der öffentliche Dienst in NRW somit in der Lage, auch den Beamten:innen mittels Entgeltumwandlung die Optionen des Fahrradleasings zu ermöglichen und so die nachhaltige Mobilität in NRW zu fördern. In der Vergangenheit hat sich z. B. dieses Vorgehen in Baden-Württemberg bewährt.
Damit wird auch diese Komponente aus den Tarifverhandlungen TV-L im Rahmen der 1:1-Übertragung der Verhandlungsergebnisse zwischen den Gewerkschaften und der Tarifunion der Länder (TdL) für die NRW-Beamt:innen umgesetzt. Die konkrete Ausgestaltung der Leasing-Modelle obliegt nun den jeweiligen Dienstherrn.
Wer sich für das Fahrradleasing-Modell interessiert, sollte vergleichen. Nicht immer sind die Vorteile aus steuerlicher Sicht lohnend. Daher sollte im Einzelfall das Angebot geprüft und für die eigene persönliche Situation berechnet und danach abgewogen werden.
DJG Landesvorstand
Quelle: Landtag NRW