Reisen, Arbeiten, Studieren in einem anderen EU-Land? Was für viele selbstverständlich scheint, ist es für Menschen mit Behinderungen oft nicht. Denn die Anerkennung von nationalen Behindertenstatus und damit verbundene Hilfen und Vergünstigungen hören an der Grenze zum anderen EU-Mitgliedstaat bislang auf. Der neue EU-Behindertenausweis soll das ändern. Am 11.01.2024 hat der Sozialausschuss im EU-Parlament einstimmig für einen Richtlinienvorschlag gestimmt. Der Richtlinienvorschlag will die Einführung eines physischen und gleichzeitig digitalen EU-Behindertenausweis in allen Mitgliedstaaten – zusätzlich zum nationalen Ausweis (dieser wird nicht ersetzt).

Damit sollen Menschen mit Behinderungen für eine kurze Zeit von drei Monaten alle öffentlichen Vorteile in Anspruch nehmen können, die jeweils national gelten. Damit wird es Menschen mit Behinderungen leichter, in anderen EU-Ländern:

  • Vergünstigungen im Kultur- und
    Tourismusbereich
  • Vergünstigungen im (Nah-)verkehr für sich und ihre Assistenz
  • Vergünstigungen im Zug und öffentlichem Nahverkehr

wahrzunehmen.

Beispiel: Wenn in Frankreich für Menschen mit Behinderungen die Maut kostenfrei ist, gilt dies nun auch für alle anderen EU-Bürger mit Behinderungen, wenn sie im Sommerurlaub die Autobahn in Frankreich nutzen.

Von der Karte ausgenommen ist allerdings jeglicher Anspruch auf Sozialleistungen.

Weitere Informationen sind darüber hinaus übersichtlich in einer Broschüre zusammengestellt, die im Internet aufzurufen ist unter dem Link https://eudisabilitycard.be/sites/default/files/documents/edc-brochure-de.pdf

Wie bekommt man die Karte? Diese wird ausgestellt von der Einrichtung, bei der die Anerkennung der Behinderung erfolgt ist. Sie wird per Post zugestellt. Ab 2024 wird die Karte automatisch bei Anerkennung der Behinderung ausgestellt und alle fünf Jahre erneuert.

Günter Uhlworm
Stv. Landesvorsitzender
Bereich Menschen mit Behinderung

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