Art. 2 Nr. 3b des Gesetzes hat den § 160 Abs. 2 Satz 2 SGB IX mit Wirkung zum 1.1.24 neu gefasst. Alle Informationen zur Neuregelung der Ausgleichsabgabe und dem Wegfall des Bußgelds sind hier im Detail zu lesen.
Art. 2 Nr. 3b des Gesetzes hat den § 160 Abs. 2 Satz 2 SGB IX mit Wirkung zum 1.1.24 neu gefasst. Alle Informationen zur Neuregelung der Ausgleichsabgabe und dem Wegfall des Bußgelds sind hier im Detail zu lesen.