Es lohnt machmal, am Ball zu bleiben. Nach zahlreichen Stellungnahmen und immer wieder auch persönlichen Interventionen in Terminen mit der Landespolitik und dem Justizministerium hat man nun nach einer kleinen Anfrage im NRW-Landtag erste Maßnahmen in die Wege geleitet.
Auf Basis der Tätigkeitskataloge, die dem Justizministerium als Muster vorliegen, sollen diese nun in Zusammenarbeit mit den OLG-Bezirken vereinheitlicht werden. Der Vorteil ist, dass so sichergestellt wird, dass Auszubildenden auch alle Tätigkeitsbereiche während ihrer Ausbildung vermittelt werden. Auch der Aufgabenbereich des „Urkundsbeamten der Geschäftsstelle“ nebst damit einhergehenden Rechten und Pflichten soll katalogisiert mit aufgenommen werden. Für das Ministerium ist die Vorgabe ein großer Schritt, der Hauptpersonalrat und auch die DJG NRW begrüßen die Vereinheitlichung der Aufgabenbereiche.
Das Ausbildungszentrum in Monschau prüft aktuell die Inhalte des Ausbildungsplans mit dem Ziel, diesen auf einen aktuellen und praxisrelevanten Stand zu bringen. Die Gewichtung der Lehrinhalte wird überarbeitet und der Fokus soll in Zukunft mehr auf die deeskalierende Psychologie gerichtet werden, aber auch auf weitere Themenfelder wie Antisemitismus, Rechtsradikalismus sowie der Umgang und die Rechte bei Übergriffen auf Bedienstete.
Die fachtheoretische Ausbildung in Monschau wird – so weit besteht Einigkeit – von 10 auf 12 Wochen angehoben.
Bessere Ausstattung geht in Pilotphase
Erfreulich ist auch die Verbesserung der Ausstattung der Justizwachtmeister:innen. Das Ministerium folgt nach Rücksprache mit anderen Bundesländern hier dem Weg der Erweiterung der Ausstattung um einen ausziehbaren Einsatzmehrzweckstock und Reizstoffsprühgeräten (RSG 6). Diese Hilfsmittel sollen nach einem noch zu erstellenden Einsatzkonzept und einer 6- bis 12-monatigen Pilotphase zur Verfügung gestellt werden. Eine diesbezüglich vorrangige Abstimmung in den Oberlandesgerichten wurde gestartet.
In Summe sind die nun erzielten Maßnahmen wichtige Schritte, um die Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Dennoch bleibt trotz der Verbesserungen, für welche die DJG NRW lange Zeit gekämpft hat, eine zentrale Forderung bestehen: Die schon lange nicht mehr zeitgemäße Laufbahngruppe 1.1 für die Justizwachtmeister:innen im Land abzuschaffen und diese höher einzugruppieren.
Marko David
Stv. Landesvorsitzender
Bereich Justizwachtmeisterdienst