Uns wurde der Justizhaushalt 2027 vorgestellt. Darin sind die Ausgaben aus dem Pakt für den Rechtsstaat enthalten, den Bund und Länder am 25.06.26 beschlossen haben. Der Bund stellt bis 2029 ca. 450 Millionen Euro bereit – 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für Personal und 210 Millionen Euro für die Digitalisierung. Das klingt nach einem großen Erfolg. Bei genauem Hinsehen bleiben für die Beschäftigten vor Ort jedoch Enttäuschungen – so reicht das nicht aus.

Was der Haushalt 2027 in NRW vorsieht

  • Die Staatsanwaltschaften werden gestärkt – es gibt ca. 80 zusätzliche Planstellen im richter-lichen und staatsanwaltlichen Dienst. Im nachgeordneten Dienst der Staatsanwaltschaft entstehen ca. 100 Stellen, davon ca. 80 Stellen für Justizfachwirte und Justizfachangestellte
  • Beim IT-Personal sind 64 Planstellen beim
    Zentralen IT-Dienstleister (ITD) vorgesehen. Für den Nachwuchs gibt es 58 Justizinspektor-Stellen (Entgeltgruppe A 9) zur Übernahme geprüfter Rechtspflegeranwärter:innen, befristet bis zum 31. Dezember 2027. 
  • Die Digitalisierungsmittel des Bundes fließen nicht einfach pauschal an die Länder, sondern werden im Bund-Länder-Verbund für gemeinsame Projekte wie Justizcloud, Justizportal, zivilgerichtliches Online-Verfahren und andere Projekte genutzt.

Unsere Bewertung – vorsichtig, aber deutlich

Wir begrüßen ausdrücklich die zusätzlichen Stellen für unsere stark belasteten Staatsanwaltschaften, sehen aber auch, dass die ordentliche Gerichtsbarkeit weitgehend leer ausgeht. Dies wird neue Probleme schaffen. Hier sind nur drei Stellen auf der Richtereinstellungsebene vorgesehen. Das führt zu einem Ungleichgewicht: Wenn bei den Staatsanwaltschaften Verfahren schneller bearbeitet werden, entsteht bei den Gerichten ein Rückstau. Mehr Anklagen bei gleichbleibender Zahl an Richter:innen sowie Service-personal bedeuten keine Entlastung, sondern verlagern das Problem.

Ob die geplanten Stellen den gewünschten Effekt bringen, ist offen. 100 Stellen im nachgeordneten Dienst der Staatsanwaltschaft, verteilt auf 22 Behörden, sind rechnerisch wenig. Die 64 Stellen für IT-Fachkräfte beim ITD müssen erst auf einem umkämpften Arbeitsmarkt gefunden werden. Die dringend nötigen Justizinspektor-Stellen für den Nachwuchs sind bis zum 31. Dezember 2027 befristet und reichen langfristig nicht aus. Auch der IT-Ausbau ist nur bis zum 31. Dezember 2030 gesichert. Daueraufgaben brauchen aber dauerhafte Stellen.

Der Bund liefert nur eine Anschubfinanzierung – die Länder müssen sich dauerhaft engagieren. Selbst der Deutsche Richterbund macht deutlich, dass der Bundeszuschuss „nicht ausreichen wird, um alle Probleme zu lösen“. Die Kosten für die neuen Stellen müssen die Länder langfristig selbst tragen. Genau hier liegt die Verantwortung für NRW.

Die Lage in NRW ist schon jetzt dramatisch. Zum Ende des ersten Quartals 2026 lag die personalbedingte Belastung der Richter:innen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei weit über dem Sollwert von 100 Prozent. Über 240.000 offene Verfahren, Überlastungsanzeigen und steigende Krankenstände sprechen eine klare Sprache. Erst durch den massiven Druck, auch durch unseren Landesverband, konnte 2025 verhindert werden, dass im Haushalt 2026 Stellen gestrichen wurden.

Und wie sieht es mit der Digitalisierung in NRW aus? Dass IT-Mittel gezielt für Bund-Länder-Vorhaben eingesetzt werden, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das reicht aber nicht aus. Wir fragen kritisch: Was kommt konkret in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in NRW an? Digitalisierung darf nicht in großen gemeinsamen Projekten versickern. Sie muss die tägliche Arbeit spürbar erleichtern.

Fazit

Die DJG NRW fordert die Landesregierung daher mit Nachdruck auf, den Konstruktionsfehler zu beheben, nur Staatsanwaltschaften zu stärken und die ordentliche Gerichtsbarkeit zu vernachlässigen. Dauerhafte Aufgaben brauchen dauerhaft Stellen, entsprechend sind Befristungen und k.w.-Vermerke aufzuheben. Ferner muss die Landesregierung sicherstellen, dass die Digitalisierung auch spürbar und in allen Dienstzweigen vor Ort ankommt. Die Landesfinanzierung der Justiz NRW muss über die Anschubmittel des Bundes hinaus ohne Ausreden aus eigener Kraft im Land dauerhaft und auskömmlich funktionieren.

DJG NRW
Landesvorstand

SONDERINFORMATION 12-2026