Politisch provozierter Personalmangel in der Rechtspflege:
DJG NRW protestiert gegen Reduzierung der Studienplätze für Rechtspflegeranwärter:innen ab Sommer 2026

Die ab dem Studienjahr 2026/27 geplante Verringerung der Studienplätze im Rechtspflegerdienst ist kein einfacher Verwaltungsvorgang oder eine harmlose haushalterische Anpassung. Sie trifft alle Mitarbeitenden der Justiz NRW, die schon jetzt weit über ihrer Belastungsgrenze arbeiten und dennoch den Betrieb am Laufen halten. Bisher beginnen 350 Anwärter:innen jeder Jahr ihr Studium für die Laufbahngruppe 2.1. – nach aktueller Bedarfsberechnungen der Oberlandesgerichte, die auf Planvorgaben des Landeshaushalts basieren, soll diese Zahl jetzt um 92 auf 258 Plätze reduziert werden. Die Oberlandesgerichte sind in einer Zwickmühle: Melden sie den tatsächlichen Belastungsdruck, fordern sie mehr Personal. Halten sie sich an die haushalterischen Vorgaben, müssen sie den tatsächlichen Bedarf für die Hochschule der Justiz NRW künstlich senken. Hier liegt das eigentliche Problem. Diese Berechnung entspricht nicht der Realität in den Dienststellen. Im Gegenteil zeigen Rückmeldungen aus den Bezirken seit langem, dass die Belastung im Rechtspflegerdienst vielerorts nicht nur hoch, sondern dauerhaft unzumutbar hoch ist — bis zu 120 Prozent. Selbst nach den bisherigen Berechnungsmethoden führt beispielsweise der Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf bei rund 97 Prozent Stellenauslastung zu einer regulären Arbeitsbelastung von 111 Prozent. 

Das System schönt den Personalmangel 

Besonders ärgerlich ist, wie das Justizministerium unter Dr. Limbach diese Entwicklung politisch und administrativ verpackt. Nach außen wird eine Stellenbesetzung von rund 97 Prozent genannt und die Situation als „auskömmlich“ dargestellt. Es entsteht der Eindruck, dass hier ein Personalmangel heimlich organisiert wird. Statt ehrlich über geplante Stellenstreichungen zu sprechen, wird die Nachwuchsausbildung einfach reduziert. So kann später behauptet werden, es gebe nicht ausreichend Nachwuchs — obwohl der Mangel politisch selbst verursacht wurde. Diese Vorgehensweise ist für die Bediensteten erniedrigend. Sie sendet eine fatale Botschaft an jene, die schon heute am Limit arbeiten: Eure Überlastung zählt nicht. Eure Warnungen werden ignoriert. Eure tägliche Anstrengung ist dem Land nicht einmal so viel wert, dass es die Ausbildung des dringend benötigten Nachwuchses konsequent fortsetzt. 

Hinzu kommt die mutwillige Sabotage der Nachwuchskampagne: Noch vor kurzer Zeit wurde die Ausbildungsinitiative ausdrücklich fortgesetzt. Die Kampagne zur Nachwuchsgewinnung hat die öffentliche Wahrnehmung des Rechtspflegerberufs verbessert. Ausgerechnet jetzt sollen die Studienplätze reduziert werden. Das ist nicht nur widersprüchlich, sondern auch politisch kurzsichtig. Geplante Inhalte für Social Media, die nicht einfach gestoppt werden können, müssen bestenfalls verschoben oder neu gestaltet werden. Wer mit viel Aufwand, Geld und Engagement Nachwuchs wirbt und dann die Anzahl der Studienplätze kürzt, beschädigt zugleich die Glaubwürdigkeit der Beteiligten. Dazu kommt: Selbst wenn 350 Anwärter:innen ein Studium beginnen, bedeutet das nicht, dass am Ende auch 350 fertig ausgebildete Rechtspfleger:innen in den Dienststellen ankommen. Ein Teil bricht die Ausbildung ab, ein Teil besteht die Prüfungen nicht oder kann am Ende nicht bedarfsgerecht übernommen werden. Wer also schon am Anfang die Zahl der Studienplätze senkt, reduziert nicht nur rechnerisch, sondern verschärft die spätere Personallücke ganz real. 

Was das für die Bediensteten der LBG 2.1 bedeutet 

Für die Mitarbeitenden in der Justiz NRW ist diese Entwicklung bitter: Statt mit einer verlässlichen Personalpolitik auf Überlastung zu reagieren, wird ausgerechnet dort gekürzt, wo die dringend notwendige Verstärkung heranwachsen müsste. Die Reduzierung der Studienplätze darf nicht hingenommen werden. Notwendig ist kein Rückzug, sondern ein entschlossener Kurswechsel. Dazu gehören eine ehrliche Bedarfsplanung, ein abgestimmtes Vorgehen von Finanz-, Innen- und Justizministerium und vor allem die politische Anerkennung, dass man einen funktionierenden Rechtsstaat nicht mit Rechentricks, Sparlogik und Personal auf Verschleiß sichern kann. Denn Mehrarbeit ist allein deshalb zu erwarten, weil Innenminister Reul vor Kurzem grünes Licht von der Landesregierung bekommen hat, den Polizeiapparat um einige tausend Stellen aufzustocken. Mehr Polizei führt zu mehr Festnahmen und zu mehr Aufklärung. Das ist gut für den Rechtsstaat, bedeutet aber auch höhere Fallzahlen für die gesamte Justiz. Diese muss mit der höheren Quote an aufgedeckten Fällen durch Verurteilungen und Vollzug zurechtkommen.

Für die Bürger:innen in NRW werden die Folgen ebenfalls spürbar sein. Längere Bearbeitungszeiten in Nachlassabteilungen und Grundbuchämtern, verzögerte Entscheidungen und wachsende Wartezeiten sind absehbar, wenn die personellen Grundlagen von morgen heute zerstört werden. Am Ende wächst die hohe Unzufriedenheit der Bevölkerung gegenüber dem öffentlichen Dienst. Diese spiegelt sich in einer dbb-Studie, der allgemein negativ geführten Diskussion in den Medien und in Anfeindungen gegenüber Mitarbeitenden wider. 

Die DJG NRW fordert Minister Limbach auf, sich dringend mit den Kollegen aus Innen- und Finanzministerium abzustimmen. Ziel ist es, die Justiz NRW ganzheitlich in den Fokus zu rücken und mit dringend benötigtem Personal ausreichend gegen die Überschreitung der Belastungsgrenzen zu schützen. So soll die Justiz gut auf zukünftige Aufgaben vorbereitet werden.

Volker Fritz
Stv. Landesvorsitzender Bereich LBG 1.2 / 2.1

Christiane Plattes
Fachbereichsleiterin LBG 1.2 / 2.1

SONDERINFORMATION 08-2026