„Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundesverfassungsgericht hat am 17.09.2025 eine Neuausrichtung der Besoldung und Versorgung beschlossen. Bisher galt das Prinzip des Abstandsgebots zur Grundsicherung. Jetzt gilt die Formel der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des medianen Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Familie.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zur Umsetzung einen Entwurf zur Neuausrichtung der Besoldung und Versorgung vorgelegt. Der DBB NRW sieht diesen Entwurf kritisch. Und zwar in folgenden Punkten:
Zum einen für die Beibehaltung des Partnereinkommens. Für uns ist das Partnereinkommen eine Mathematisierung der Besoldung und unsere Auffassung wurde in der Vergangenheit von Professor Dr. Dr. Di Fabio und Professor Huber entsprechend bestätigt. Zum anderen ist ein Kritikpunkt, den wir kritisch sehen, die Abschmelzung der Familienzuschläge, und zwar in ihrer Höhe und auch auf der Zeitschiene.

Wir als DBB NRW werden unsere Positionen und unsere Argumente aktiv in die politischen Gespräche einbringen und vor allen Dingen auch im Rahmen der politischen Beteiligungen artikulieren. Wenn ihr den Fortgang dieser Entwicklung weiter beobachten wollt, dann folgt in unseren sozialen Kanälen.“

Quelle: Reel des DBB NRW