Für Beschäftigte und Beamt:innen der Justiz NRW im Ruhestand ist die Mitgliedschaft in der DJG NRW von besonderer Bedeutung. Im Ruhestand gibt es Themen, die gerade für Pensionär:innen und Rentner:innen wichtig sind, z. B. Anpassungen der Pensionen, Versorgungssicherheit, gesundheitspolitische Fragen sowie rechtliche Neuerungen im Beamten-, Dienst- oder Tarifrecht. Über diese aktuellen Themen für Menschen im Ruhestand werde ich Sie künftig als neuer Ansprechpartner regelmäßig in Kenntnis setzen. Sei es über das Mitgliedermagazin akzente, Sonderinformationen, Newsletter oder konkrete Fortbildungsangebote.
Warum lohnt sich die DJG auch für Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand?
Weil wir …
- weiterhin den Rechtsschutz und die Rechtsberatung in
Versorgungs- und Beihilfefragen bieten, - weiterhin über gewerkschaftliche Aktivitäten und Erfolge
sowie neue Regelungen berichten, - spezielle Seminare für Menschen im Ruhestand anbieten
- die Interessenvertretung aller DJG Mitglieder sind
- die Mitgliedsbeiträge für die Menschen im Ruhestand senken,
- Ansprechpartner bleiben,
- Veranstaltungen nach den Wünschen unserer Mitglieder anbieten und ausrichten,
- respektvoll auf die Leistungen unserer Kolleg:innen in der Justiz schauen und ihre Erfahrungen in unsere aktuelle Arbeit einbeziehen möchten.
Anregungen, Fragen oder Kritik an die Fachbereichsleitung senden Sie an Joachim Klein.
SONDERINFORMATIONEN MENSCHEN IM RUHESTAND
Im Alter sicher leben: Hinweise der Polizei zum Schutz gegen Betrüger
Die deutsche Polizei, vom Bundeskriminalamt bis zur Polizeistation in einer Kleinstadt klärt die Menschen über Kriminalitätsrisiken auf, gibt Sicherheitstipps zum Schutz vor Straftaten – und vermittelt Informationen für Kriminalitätsopfer zu einzelnen Delikten, zu den...
Aktiv-Rente für den öffentlichen Dienst : Wann können Beamt:innen und Versorgungsempfänger:innen die 2.000 Euro steuerfrei nutzen?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die gesetzliche Regelung der sogenannten Aktivrente. Sie ermöglicht einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich bei einer Erwerbstätigkeit im Alter (§ 3 Nr. 21 EStG). Viele der Beamt:innen und...
Neuer EU-Behindertenausweis wird eingeführt.
Reisen, Arbeiten, Studieren in einem anderen EU-Land? Was für viele selbstverständlich scheint, ist es für Menschen mit Behinderungen oft nicht. Denn die Anerkennung von nationalen Behindertenstatus und damit verbundene Hilfen und Vergünstigungen hören an der Grenze...