Mit dem Betriebssystem Windows 11 wachsen die Ansprüche an die IT-Hardware der NRW-Justiz. Die Kompatibilität zu Altgeräten ist nicht gewährleistet, der Support für Windows 10 endet Mitte Oktober 2025. Geschätzt ein Viertel aller eingesetzten Geräte in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie weiteren Einrichtungen der Justiz NRW sind von der Umstellung betroffen – rund 10.000 Endgeräte in den Dienststellen.
Wie kam es zu dem Investitionsstau? Reinvestitionen in die digitale Infrastruktur wurden von der amtierenden schwarz-grünen Landesregierung sowie ihren Vorgängern über Jahre aufgeschoben. Zudem wurden pandemie-bedingt Generationen älterer Rechner für das Homeoffice der Bediensteten reaktiviert. Auch Schnelllebigkeit und Marktdynamik führen zu rasant kurzen Lebenszyklen von Computern. Nicht ohne Grund wurde die steuerliche Abschreibungsfrist für digitale Ausrüstung auf nur noch ein Nutzungsjahr rückwirkend zum Jahr 2021 angepasst.
Minister Limbach muss die Umstellung auf Windows 11 jetzt sofort zum Anlass nehmen und investieren. Die Dienststellen dürfen kein „Altgeräte-Paradies“ mit weitreichenden Konsequenzen für die tägliche Arbeit werden. Ein paralleler Betrieb von Windows 10 und 11 für unbestimmte Zeit würde sich negativ auf die IT-Administration sowie IT-Beratung auswirken und stände somit konträr zu der strategischen Ausrichtung der NRW-IT-Infrastruktur.
Warum führt ein Parallelbetrieb von Windows 11 und 10 zu unnötigen technischen und personellen Herausforderungen?
- Der administrative Aufwand durch Prüfung von Arbeitsgruppenrichtlinien, Update-Strategien und Sicherheits-anforderungen würde immens steigen. Das bedingt noch mehr Einsatzstunden für das IT-Fachpersonal, das schon heute mangels ausreichender Stellenbesetzung über Gebühr beansprucht wird.
- Zeitintensive Kompatibilitätstests mit Blick auf installierte Software und Hardware-Umgebung würden zusätzlich
personelle Kapazitäten binden. - Die Identifikation und Dokumentation der nicht nutzbaren Systeme, die aufgrund individueller Bauteile in gleichartigen Geräte-Chargen nicht standardisiert sind, würde zu erheblicher manueller Mehrarbeit führen.
Es ist leicht zu erahnen, dass die Landesregierung durch Nicht-Investition und Verlagerung der technischen Problematik zulasten der personellen Kapazitäten mittelfristig nicht spart, sondern mehr Geld ausgeben wird. Dabei ist von weiteren Effekten, die eine veraltete technische Ausstattung z. B. bei der Fachkräfte- und Nachwuchsgewinnung verursacht, nicht einmal die Rede.
NRW-Haushalt 2025 berücksichtigt die Mittel zur Investition in die IT Hard- und Software
Im Erläuterungsband des Haushaltsentwurfs 2025 für den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz NRW wird die Digitalisierung als Schwerpunkt des Haushalts 2025 an zweite Stelle (Seite 12) gesetzt. Von rund 153,2 Mio. Euro stehen für die prioritär genannten Investitionen im Bereich der IT-Infrastruktur abzüglich der Kosten für die Fortsetzung der Einführung der E-Akte eine Summe von 49,7 Mio. Euro bereit, die laut Haushaltsplan auch in mobile Rechnersysteme und Standardbüro- und Kommunikationssoftware investiert werden soll. Aus diesen Mitteln muss Minister Limbach jetzt Ersatzinvestition für die rund 10.000 Geräte aus dem Altgeräte-Paradies tätigen – mit Blick auf Oktober 2025 eilt die Beschaffung für dieses Haushaltsjahr!
Die DJG NRW ist überzeugt, dass ohne eine strukturierte, dezentrale und nachhaltige IT-Migrationsstrategie jetzt und auch über das Haushaltsjahr 2025 hinaus, hohe Verwaltungsaufwände, Sicherheitsrisiken und erhöhter Personalaufwand in der Verwaltung und der IT entstehen werden.
Minister Limbach – es ist Zeit für eine Ein-Geräte-Strategie unter Berücksichtigung einer zentral betriebenen IT-Infrastruktur, um den Betrieb der Zukunft effizient und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten und das IT-Personal auf Dauer zu entlasten.
Bereits in dem 2023 publiziertem Positionspapier der DJG NRW verweisen wir im Hauptkapitel Digitalisierung auf die Notwendigkeit der „One-Device-Strategie“ mit ihren Vorteilen und zukunftsgerichteten Chancen sowie der Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit moderner Hard- und Software. Das wäre ein deutliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber den mehr als 40.000 Justizbediensteten in NRW, damit diese in technischer Hinsicht den tagtäglichen hohen Arbeitsanforderungen gerecht werden können.
Klaus Plattes
DJG Landesvorstand
Heiko Gellert
DJG Fachbereichsleiter Digitalisierung