Über uns

Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) in Nordrhein-Westfalen ist eine demokratische Gewerkschaft. Sie wird durch den Landesvorstand vertreten, der alle fünf Jahre durch den Gewerkschaftstag gewählt wird. Der Landesvorstand wird in seiner Arbeit unterstützt durch den Hauptvorstand sowie die Fachbereiche für einzelne Themen. Hinzu kommen Regionalgruppen und Vertrauensleute in den Regionen und Dienststellen als direkte Bindeglieder zu Mitgliedern der DJG und allen anderen Mitarbeitenden der Justiz in NRW in den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie weiteren Einrichtungen. Das stellt sicher jederzeit Fragen zur Zufriedenheit aller Mitglieder und an der DJG NRW interessierter Menschen schnell zu beantworten und Wünsche sowie Anregungen baldmöglichst an die Verantwortlichen weitergeben zu können.

Die Arbeit unserer Personalräte im Hauptpersonalrat, in den Bezirkspersonalräten und den örtlichen Personalräten wird auf allen Ebenen anerkannt und geschätzt. Durch ständige Schulungen erhalten unsere Personalräte das notwendige Rüstzeug zur Entscheidungsfindung in den Gremien. Für die Entscheidung selbst bleiben sie unabhängig und nur ihrem Gewissen verantwortlich. Wir kennen keine ferngesteuerten Funktionäre – unsere Personalräte und engagierten Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Kontakte und deren Pflege zum Deutschen Beamtenbund in Nordrhein-Westfalen (DBB NRW) sowie den weiteren Organisationen im Umfeld der Justiz und Ordnungsbehörden, zum Ministerium der Justiz NRW sowie zum Landtag NRW sind für den Landesvorstand der DJG NRW selbstverständlich und von wichtiger politischer Bedeutung. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir auch der Zusammenarbeit mit den regionalen Medien sowie der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Positionierung und Durchsetzung unserer Forderungen und Positionen für eine zukunftsgerichtete und wertschätzende Behandlung der Menschen, die in der Justiz in NRW tätig sind.

Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft steht für

  • eine unabhängige Personalratsarbeit
  • die Vertretung aller Gewerkschaften in den Wahlvorständen
  • die volle Ausschöpfung der Mitbestimmungsrechte
  • humane Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen
  • gleitende Arbeitszeit, wenn das Personal es wünscht
  • Flexibilisierung der Arbeitszeit mit stärkerem Selbstbestimmungsrecht des öffentlichen Bediensteten
  • Aufstiegsverbesserungen für Verbeamtete und Tarifkräfte
  • eine sichere und dynamische Altersversorgung
  • die Absicherung bestehender sozialer Leistungen
  • die Entwicklung neuer sozialer Leistungen für die Beschäftigten
  • einen unbefristeten Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen
  • den Erhalt der Unkündbarkeit von Arbeitnehmern
  • die Vereinheitlichung des Arbeiter- und Angestelltentarifrechts
  • einen gleitenden Übergang in den Ruhestand
  • qualifizierte Ausbildung und Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis
  • eine ständige Fortbildung
  • Erhalt der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall
  • eine leistungsbezogene Bezahlung
  • Teamarbeit
  • transparente Arbeitsplatzbewertung und -bemessung

 

Die Deutsche Justiz-Gewerkschaft ist gegen

  • unsozialen Personalabbau
  • unverantwortliches Hochschrauben der Pensenschlüssel
  • einseitige Verschlechterung zu Lasten einzelner Beschäftigungsgruppen
  • ferngesteuerte Funktionäre
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • einseitige Sanierung der öffentlichen Haushalte auf Kosten der Beschäftigten
  • Abbau von Leistungen im Sicherheitsbereich
  • Privatisierung von Justizaufgaben
  • die Erfassung von persönlichen Daten, die für Personalentscheidungen nicht notwendig sind
  • ein weitere Abkoppelung der Beschäftigten in der Justiz von der allgemeinen Einkommensentwicklung
  • Zwangsteilzeit für Berufseinsteiger
  • einen Abbau von Sicherheitserfordernissen in den Justizgebäuden
  • mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten in der Justiz