Wer kümmert sich um den ganzen Papierkrieg mit der jeweiligen Beihilfestelle, wenn man selbst hierzu durch plötzliche Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage ist? Die Lösung: Ähnlich wie bei einer Vorsorgevollmacht kann man schon heute in gesunden Tagen gegenüber der Beihilfestelle eine entsprechende Vollmacht (z. B. an den Ehegatten oder die volljährigen Kinder) erteilen.
Beispielhaft für Landesbeamte in NRW gibt es dieses Formular.
Quelle: Dirk R. Schuchardt, Duisburg (Schuchardt-Seminare)