Die Reform der gesetzlichen Rente führt auch zu einer Debatte um die Reform der Altersversorgung für Beamte. Der Wirtschaftsweise Martin Werding, der selbst Mitglied der Rentenkommission war, fordert nun eine Übertragung der Rentenreform durch eine Senkung Maximalpension (seit 2002 > 71,75 Prozent). Der Deutsche Beamtenbund und Tarifunion NRW (DBB NRW), dem auch die DJG NRW angehört, verurteilte umgehend gegenüber der Rheinischen Post (Ausgabe 11.08.2026) die Forderung. 

Die Versorgung könne nicht willkürlich einfach so gekürzt werden“, so der DBB NRW Vorsitzende Roland Staude, „da dies dann zwangsweise zu einer Erhöhung der aktiven Besoldung kommen müsse.  Denn verfassungsrechtlich müsse die Beamtenschaft in die Lage versetzt werden, selbst für ihr Alter vorzusorgen.“ 

„Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Entscheidungen aus den Jahren 2005 und 2015 klargestellt. Dies kann Herr Werding vielleicht aus wirtschaftlicher Sicht vertreten, juristisch ist das ein Tanz auf der Rasierklinge.“ Zugleich betont Staude: „Das Höchstruhegehalt beträgt aufgrund des Pflegeabzugs nur noch circa 69,76 Prozent.“ Allerdings gehen auch von den gesetzlichen Renten noch Beiträge für die Pflege ab.

Auch die NRW-Landesregierung lehnt den Vorschlag ab. „Einen Nachholbedarf, die Effekte vergangener Rentenreformen auf die Beamtenversorgung zu übertragen, sieht das Land Nordrhein-Westfalen nicht“, erklärte der Sprecher des NRW-Finanzministeriums in der Rheinischen Post. Bereits systembedingt sei ein Vergleich der beiden Systeme schwierig.

Joachim Klein
Koordinator für den Bereich der  Seniorinnen und Senioren
in der DJG NRW

SONDERINFORMATION 13-2026