Die angekündigte Modernisierungsoffensive des Landes Nordrhein-Westfalen ist jetzt ein wichtiges Zeichen für die Bediensteten im öffentlichen Dienst und der Justiz NRW. Sie zeigt, dass der Druck aus den Gerichten, Staatsanwaltschaften und weiteren Dienststellen nicht weiter ignoriert werden kann. Erfreulicherweise werden wichtige gewerkschaftliche Forderungen endlich politisch aufgegriffen. Die Offensive zeigt aber in vielen Themen noch Optimierungsbedarf.
Für die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist die Offensive nur ein echter Fortschritt, wenn aus den Ankündigungen spürbare Entlastung, bessere Arbeitsbedingungen und verlässliche
Perspektiven entstehen. Gerade in den Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeiten die Kolleg:innen seit Jahren unter großer Belastung. Die DJG NRW hat wiederholt auf dünne Personaldecken, hohe Krankenstände, Fluktuation, Überlastungsanzeigen und einen erheblichen Verfahrensstau hingewiesen.
Was die NRW-Landesregierung plant:
Neun konkrete Reformvorhaben will NRW in einen Gesetzentwurf einbringen. Dazu gehören:
- ein Lebensarbeitszeitkonto
- die Zulagen- und Vergütungswesen-Reform
- eine Ausweitung des Arbeitszeitrahmens ab 6:00 Uhr
- die Einführung eines Altersgeldes
- die Trennung der Alterssicherungssysteme
- bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand
- zusätzliche Beförderungsstellen für weitere aufsichtführende Richter:innen
- CoWorking- und Shared-Working-Angebote
- Jobrad-Modell
Zusätzlich kündigt das Land an, das Tarifergebnis in einem gesonderten Verfahren 1:1 auf die Beamt:innen zu übertragen. Es verweist außerdem auf weitere mögliche Schritte im Rahmen der Staatsmodernisierung von Bund und Ländern.
Bedeutung für die Justiz in NRW
Für die Justiz ist besonders wichtig, dass die Landesregierung den Stellenschlüssel für weitere aufsichtführende Richter:innen verbessern will. Das kann die Führungsstrukturen an den Gerichten stärken. Es löst aber nicht das Grundproblem, dass in vielen Bereichen zu wenig Personal für zu viele Aufgaben vorhanden ist.
Die Realität in der NRW-Justiz ist schon länger von Überlastung geprägt. Die DJG NRW betont, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften vielerorts an ihrer Belastungsgrenze arbeiten und die Justiz nur in ihrer Gesamtheit, also mit mehr Richter:innen, mehr Staatsanwält:innen und auch mehr Bediensteten und Beschäftigten in den Dienststellen für einen funktionierenden Rechtsstaat stehen können. Moderne Verfahren und die Digitalisierung sind gut, doch sie ersetzen keine ausreichende Personalausstattung. Wer den Rechtsstaat stärken will, muss nicht nur die Arbeitsmodelle modernisieren. Er muss auch Stellen sichern, Nachwuchs gewinnen, Beförderungen ermöglichen und die tägliche Arbeitsverdichtung wirksam vermindern. Das erfordert neben starken Führungsstrukturen aber auch eine personell funktionierende Verwaltung als Fundament mit Justizbediensteten.Viele Punkte der Offensive entsprechen unseren Forderungen, die schon lange bestehen. Die DJG NRW setzt sich für flexible Arbeitszeitmodelle, bessere Vereinbarkeit von Beruf, Pflege und Familie, zeitgemäße Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen sowie eine angemessene wertschätzende Bezahlung ein.
Beim Thema Arbeitszeit zeigt sich weiterhin Handlungsbedarf trotz Ausweitung des Arbeitszeitrahmens ab 6.00 Uhr
Die regelmäßige Arbeitszeit für Beamt:innen liegt in NRW grundlegend bei 41 Stunden pro Woche. Die DJG NRW fordert schon seit geraumer Zeit in ihren Stellungnahmen eine moderne Arbeitszeitgestaltung mit 38,5 Stunden pro Woche und langfristig die Einführung einer 4-Tage-Woche zu prüfen. Das geplante Lebensarbeitszeitkonto ist zu begrüßen. So gehen Stunden z. B. durch Mehrarbeit künftig nicht mehr verloren, sondern können für spätere Freistellungen genutzt werden. Auch der DBB NRW bewertet diesen Schritt als wichtigen Impuls im festgefahrenen Thema Arbeitszeit.
Die lange durch die DJG NRW geforderte Erweiterung des Arbeitszeitkorridors ab 6.00 Uhr schafft Spielraum zur Gestaltung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege und ist ein wertschätzendes Signal seitens des Landes NRW.
Die Reform des Zulagen- und Vergütungswesens erfüllt Kernanliegen. Wenn komplizierte Regelungen durch Pauschalen ersetzt und Zulagen moderat erhöht werden, kann das erlebte Ungerechtigkeiten abbauen. Der DBB NRW sieht diese Wirkung ebenfalls positiv.
Maßnahmen wie CoWorking, Shared Working und das Jobrad-Leasing
stehen ebenfalls für einen moderneren öffentlichen Dienst. Sie können den Berufsalltag flexibler, familienfreundlicher und attraktiver machen – besonders für jüngere Kolleg:innen und Bedienstete, die Mobilität und digitale Arbeitsformen erwarten. Das Jobrad-Modell befindet sich bereits in der Umsetzung, jedoch ist das Ausschreibungsverfahren des Landes NRW angefochten worden und aktuell ist keine Aussage hinsichtlich einer Zeitplanung möglich. Wer nicht warten mag, informiere sich über Alternativen zum Fahrradleasing, die unter Einbezug von Verdienst, individueller Steuerersparnis, etc. durchaus attraktiv sein können.
Bewertung und Einordnung der Maßnahmen
Aus Sicht der DJG NRW sollte jedes Vorhaben unterstützt werden, das den Menschen in der Justiz konkret hilft. Wenn der Übergang in den Ruhestand fairer wird, die Mobilität zwischen Berufswegen einfacher, die Arbeitszeiten flexibler und moderne Arbeitsformen eingeführt werden, ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig brauchen die Bediensteten in der Justiz mehr als gute Schlagworte. Sie benötigen Entlastung im Alltag, verlässliche Personalpolitik, sichere Entwicklungsperspektiven, eine funktionierende digitale Infrastruktur sowie die ehrliche Anerkennung, dass der Rechtsstaat nicht mit Dauerüberlastung erhalten bleiben kann.
Die DJG NRW kann selbstbewusst sagen: Vieles von dem, was heute als Modernisierungsoffensive vorgestellt wird, hat die deutlich erkennbare Handschrift von Forderungen und Positionen der DJG NRW. Deshalb wird es jetzt wichtig sein, den weiteren Gesetzgebungsprozess kritisch, konstruktiv und solidarisch zu begleiten. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Justiz nicht nur mitgemeint ist, sondern tatsächlich spürbar profitiert.
Positiv ist zu bewerten, dass sich Ministerpräsident Wüst an sein Versprechen vor den Tarifverhandlungen hält, die Übertragung des Tarifergebnisses 1:1 auf die Besoldung ohne Verzögerungen umzusetzen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist das ein deutliches und positives Signal für die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst und somit auch in der Justiz. Vermisst werden jedoch konkrete Aussagen zur amtsangemessenen Alimentation (Besoldungsstrukturreform).
Für unsere Mitglieder und die Bediensteten in der NRW-Justiz ist ein klarer Ton wichtig: Die Offensive ist kein großer Durchbruch, aber sie bringt Bewegung. Sie zeigt, dass der Einsatz der Gewerkschaften wie der DJG NRW wirkt und dass beharrlicher Druck, klare Forderungen und solidarische Interessenvertretung Veränderungen anstoßen können. Die Justiz in NRW braucht deutlich mehr als einzelne Bausteine. Solange Belastung, Personalmangel und Rückstände den Arbeitsalltag prägen, bleibt die Aufgabe der DJG NRW, die Stimme der Kolleg:innen hörbar zu machen und mit Nachdruck für gute Arbeit, Respekt und einen starken Rechtsstaat einzutreten. Die Reform ist insofern ein Schritt in die richtige Richtung, aber es fehlen die notwendigen „großen Sprünge“, welche die schwarz-grüne Landesregierung machen sollte.
DJG NRW
Landesvorstand