Wie ist die zahnärztliche Versorgung im Zusammenspiel von Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV) geregelt – insbesondere im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit optionaler Zahnzusatzversicherung.

Grundsätzlich ist richtig, dass bei der PKV keine separate Zahnzusatzversicherung wie in der GKV abgeschlossen werden kann. Allerdings bieten viele PKV modulare Tarife an, mit denen der Zahnschutz bereits bei Vertragsabschluss – oder teilweise auch nachträglich – individuell erweitert werden kann. Ob und in welchem Umfang eine spätere Aufstockung möglich ist, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen. Dieser übernimmt bestimmte Leistungen, die von der Beihilfe ganz oder teilweise nicht erstattet werden. Gerade im zahnärztlichen Bereich kann dies eine sinnvolle Ergänzung sein. Viele Zahnärzt:innen fühlen sich durch die Beihilferegelungen bei der Abrechnung benachteiligt und nutzen bei PKV-Patient:innen den Spielraum für höhere Abrechnungssätze. Informationen hierzu stellt z. B. die Vereinigung westfälischer Zahnärzte unter www.zahnaerzte-wl.de/pages/qualitat-hat-ihren-preis bereit und erläutert aus ihrer Sicht Honorarabrechnungen beispielsweise mit höheren Multiplikatoren und Preissteigerungen in gewissen Positionen.

Was ist in der Praxis zu beachten?

Vor einer geplanten Zahnbehandlung sollte stets ein Heil- und Kostenplan eingeholt werden. Dieser kann zur Prüfung bei der Beihilfestelle sowie der PKV eingereicht werden. Die Rückmeldungen beider Stellen geben Auskunft darüber, welche Leistungen in welcher Höhe übernommen werden – inklusive des zulässigen Abrechnungssatzes (Multiplikator gemäß GOZ).

Mit diesen Informationen lässt sich im Vorfeld klären, ob Zusatzkosten entstehen und ob diese ggf. selbst zu tragen sind. Die Erfahrung zeigt, dass die Antworten der Beihilfe sowie PKV sehr konkret sind und der Zahnärztin / dem Zahnarzt Hinweise für eine anerkannte Abrechnung geben. Daher empfiehlt es sich mit den jeweiligen Rückmeldungen der Beihilfe und PKV auf die Zahnärztin / den Zahnarzt zuzugehen. Auf dieser Basis kann mit der Zahnarztpraxis eine kostentransparente Behandlung vereinbart werden – Kosten darüber hinaus sind individuell zu klären.

Hinweis zu Aufnahmebögen in Zahnarztpraxen

Aktuell fordern viele Praxen auch bei bekannten Patient:innen das Ausfüllen neuer Aufnahmebögen. Häufig enthalten diese Passagen zur Zustimmung von höheren Abrechnungssätzen (z. B. über den 2,3-fachen GOZ-Satz) sowie zur Selbstübernahme etwaiger Zusatzkosten. Hier ist eine genaue Prüfung und Rücksprache ratsam.

Fazit

Um Kostenfallen zu vermeiden, empfehlen wir: Kontakt zur eigenen PKV und ggf. Beratung zu modularen Tarifen, rechtzeitige Einreichung von Heil- und Kostenplänen sowie Rücksprache mit der Zahnarztpraxis auf Basis der Rückmeldungen von Beihilfe und PKV.

DJG NRW
Landesvorstand