Umsetzung des BAG Urteils zur Eingruppierung in den Geschäftsstellen
Mit Freude nehmen wir zur Kenntnis, dass in der Jahresvorschau 2022 des Bundesverfassungsgerichts
unter Nr. 10 die Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die
Höhergruppierung von Beschäftigen einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht nach der Entgeltordnung zum TV-L die sich im Bereich der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenen Grenzen zulässiger Auslegung überschreitet
(1 BvR 382/21), gelistet ist.
Mehr Informationen dazu in unserer Sonderinfo Nr. 6/2022.