Ab 1. Januar 2021 gibt es eine neue Eingruppierungsrichtlinie für Beschäftigte in der Informationstechnik. Es kann ein Antrag auf Höhergruppierung bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

Für die Überleitung der Beschäftigen in der Informations- und Kommunikationstechnik zum 1. Januar 2021 in den neu gefassten Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung gilt § 29 f TVÜ-L in Verbindung mit § 29 d TVÜ-L mit folgenden Maßgaben:
Beschäftige, deren Arbeitsverhältnis über den 31.12.2020 hinaus fortbesteht und die am 1. Januar 2021 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, sind für den Fall, dass sich für sie eine höhere Eingruppierung ausschließlich aufgrund der zum 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Änderung in der Entgeltordnung zum TV-L ergibt, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Sonderinfo Nr. 06/2021
Landesvorstand DJG NRW