Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 5. Juli 2022 seine Entscheidung zu Individualbeschwerden des dbb und weiterer Gewerkschaften gegen das Tarifeinheitsgesetz (TEG) veröffentlicht. Demnach liegt kein Verstoß gegen die Grundrechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit aus der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) vor.

„Wir hätten uns eine klare Bestätigung unserer Rechtsauffassung gewünscht, denn das TEG ist unbestreitbar ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf die Koalitionsfreiheit einzelner Beschäftigter und in die Tarifautonomie“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung des EGMR. „Zudem sind die auch vom Bundesverfassungsgericht erkannten Schwierigkeiten der Ermittlung, wer wo die meisten Mitglieder hat, bis zum heutigen Tag noch immer nicht geklärt“, kritisierte Silberbach. „Die Gewerkschaften werden in Anbetracht der Rechtslage ihr Werben um Mitglieder massiv verstärken und ausweiten.

Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion
Für mehr Informationen zum Thema bitte diese Zeile anklicken.