Der Petitionsausschuss spricht sich für bessere Unterstützungsleistungen und mehr Teilhabemöglichkeiten von hörbeeinträchtigten Menschen aus. Die Einführung der Gebärdensprache als Amtssprache wird nicht als ein geeignetes Mittel gesehen.Der Ausschuss sprach sich mit breiter Mehrheit dafür aus, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales „als Material“ zu überweisen und sie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, „soweit es um die Förderung der barrierefreien Kommunikation von hörbeeinträchtigten Menschen und die bessere Ausstattung mit Gebärdensprachdolmetschern geht“.

In der öffentlichen Petition wird gefordert, die deutsche Gebärdensprache als Amtssprache anzuerkennen. Zur Begründung der Eingabe heißt es, hörbeeinträchtigte Menschen würden vorwiegend in Gebärdensprache kommunizieren. Sie stießen jedoch insbesondere bei der Kommunikation mit Behörden und Schulen auf große Barrieren, da sie auf Gebärdensprachdolmetscher angewiesen seien, von denen es zu wenig gebe. Mit der geforderten Anerkennung der deutschen Gebärdensprache als Amtssprache verbinden die Petenten die Hoffnung, „dass es für hörbeeinträchtigte Menschen im Alltag leichter wird und dass in naher Zukunft mehr Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung stehen“. Ziel sei die Gewährleistung von Barrierefreiheit, damit sich auch die Hörgeschädigten kommunikativ und ohne Sprachbarrieren frei mitteilen könnten, heißt es in der Petition.

Der Petitionsausschuss teile das Ziel der Gewährleistung der barrierefreien Kommunikation von hörbeeinträchtigten Menschen und das Anliegen der Petenten, dass die Gebärdensprache im Alltag präsenter wird, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung. Der Ausschuss weist darauf hin, dass für Verwaltungsverfahren Deutsch als Amtssprache vorgesehen ist. Unabhängig davon sei die Kommunikation der Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung mit den Gerichten durch die bestehenden Regelungen gewährleistet. Diese Personen hätten die Wahl, ob sie mit dem Gericht mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person kommunizieren wollen. Wünschen sie also die Vermittlung durch einen Gebärdensprachdolmetscher, so sei dieser vom Gericht hinzuzuziehen.

Festzustellen sei aber, so heißt es in der Begründung, dass es in Deutschland zu wenig Gebärdendolmetscher gebe und diese daher in der Praxis sehr häufig nicht verfügbar seien. Daher müsse näher beleuchtet werden, wie die Ausweitung der Gebärdensprache und die Ausbildung der Gebärdensprachdolmetscher gefördert sowie die Alltagssituation der hörbeeinträchtigten Menschen weiter verbessert werden könnten.

Quelle: EU-Schwerbehinderung Das Online-Nachrichtenmagazin vom 05.09.2022