Steuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und damit unbegrenzt steuerpflichtig sind erhalten mit ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung für den September 2022 die zusätzliche Auszahlung von 300 Euro Energiepauschale. Konkret gilt das für Angestellte, Beamte, Richter und auch MiniJobber und Aushilfskräfte sowie beschäftigte Studenten und Studenten im entgeltlichen Praktikum. Darüber hinaus gilt die Zahlung für jene, die aktuell Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld beziehen. Die Auszahlungen im öffentlichen Dienst erfolgen analog zu den Beschäftigten in der Privatwirtschaft, teile das Bundesministerium der Finanzen mit.

Quelle: Öffentlicher-Dienst-News online vom 25.7.22