An die Wahlberechtigten zur JAV-Wahl am 1. Juni 2021 in der Justiz in NRW: Wer die Option der Briefwahl nutzen möchte, muss sich nun beeilen. Je nachdem, wohin die Unterlagen nach eingegangenem Antrag gesendet werden sollen, wird es nun Zeit. Denn die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen rechtzeitig bei dem jeweiligen Wahlvorstand wieder eintreffen und vor dem Wahltag liegt ein Wochenende. Wer also noch nicht aktiv war, sollte jetzt direkt loslegen (und natürlich die Kandidat*innen der DJG NRW bzw. die Liste 2 wählen).
Hier geht es zum Briefwahlantrag:
Wie ging das nochmal mit der Briefwahl:
Hier unsere Erklärung dazu:
Landesvorstand DJG NRW