TerminverlegungTarifvertragliche einmalige Sonderzahlung vom 29.11.21

Ende Februar erhalten Tarifbeschäftigte und Auszubildende die einmalige Corona-Sonderzahlung mit der Bezügezahlung Februar 2022 rückwirkend für November 2021. Soweit der Steuerfreibetrag des Empfängers nicht verbraucht ist, ist diese Zahlung steuerfrei. Wichtig: Ist die Auszahlung nicht korrekt, muss das LBV NRW sofort kontaktiert werden, da nur bis zum 31.03.22 Korrekturen der Zahlung möglich sind. Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter erhalten gesonderte Informationen zu dem Procedere.

Quelle und weitere Informationen:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/informationen-zur-corona-praemie-im-tv-l