Der zweite Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass der Weg zur Arbeitsaufnahme im Homeoffice durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist (Az.: B 2 U 4/21/R). Der Kläger stürzte auf der Treppe zu seinem tiefer gelegenen Arbeitszimmer und verletzte sich. Nach Sicht des BSG sind Unfälle auf Wegen zu oder aus dem Homeoffice durch die Unfallversicherung gedeckt.
Weitere Informationen können in der Info Nr. 48/2021 des dbb beamtenbund und tarifunion vom 09.12.21 nachgelesen werden.